Polizei?

1 Antwort

Du bist aber ein schlimmer Finger, weißt du nicht, dass es verboten ist fremde Sachen mitzunehmen? Bei der Polizei muss man keine Angaben zur Sache machen, man kann (und sollte auch) die Aussage verweigern, da man sich sonst selbst belasten kann. Das wird dir nicht negativ ausgelegt. Zudem muss als Minderjähriger glaube ich ein Elternteil oder Rechtsbeistand anwesend sein. In jedem Fall rate ich keine Angaben zur Sache zu machen, meistens wird das Verfahren dann eingestellt.