Pilot trotz Vorstrafe?

4 Antworten

Ein solches "Vergehen" wird nicht als Straftat gewertet und steht nicht im Führungszeugnis. Also keine Sorge. Zur Sicherheit kannst du auch ganz einfach dein Führungszeugnis bei der Stadtverwaltung anfordern, dann hast du absolute Sicherheit. Viele Firmen (und auch Vermieter) verlangen ja ein Führungszeugnis, also kommt das sehr oft vor und wirft schon mal kein schlechtes Licht auf dich.

Wenn du vor Gericht wegen einer Straftat verurteilt wirst, gibt es einen Eintrag in dein Polizeiliches Führungszeugnis. Dieses kann dein Arbeitgeber bei einer Bewerbung deinerseits anfragen und einsehen wollen.

Sollte in einem Führungszeugnis ein Eintrag stehen, wirst du aber nicht unbedingt gleich bei jedem Arbeitgeber oder Ausbildungsplatz abgelehnt. Letztendlich ist es immer noch deren Entscheidung, wen sie einstellen oder nicht.

Wenn du mit 15 mal eine Kleinigkeit geklaut hast, wird aber wahrscheinlich nichts in deinem Führungszeugnis stehen. Um sicher zu gehen, kannst du dein Führungszeugnis aber auch einfach auf der Stadtverwaltung anfordern und nachschauen. Und selbst wenn es dort einen Eintrag geben sollte, mit den meisten Arbeitgebern kann man ja immer noch reden, und wenn du sonst gut qualifiziert für die Stelle bist, wird es daran eher weniger scheitern.

Ja, das stimmt. Allerdings betrifft die Löschung nach 5 Jahren nur Jugendstrafen ab 1 Jahr. Wenn du zu Sozialstunden, einer Ermahnung oder einer Geldstrafe verurteilt wirst stehen deine Chancen gut, dass es nicht im Führungszeugnis stehen wird. Zum Glück gelten für Jugendliche noch andere Regeln! Lass dich am besten von einem Anwalt vertreten und frag ihn auch danach.

Nein, das ist keine Vorstrafe.


Hdhdkdosk 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 00:02

Also kann ich Pilot werden?

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rr1957  21.06.2024, 00:11
@Hdhdkdosk

da gehört aber noch mehr dazu, u.a. Gesundheit etc.

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