Person vermisst polizei tut nichts?

1 Antwort

Volljährige Menschen gelten als vermisst, wenn sie ihr gewohntes Umfeld verlassen, ihr derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist und wenn von einer Gefahr für Leib und Leben ausgegangen werden kann.
Wer im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten ist, kann sich für einen Aufenthaltsort entscheiden, ohne es seinem näheren Umfeld mitzuteilen.
Fehlen Koffer und persönliche Gegenstände einer Person, kann man auch davon ausgehen, dass sie diese bewusst mitgenommen hat.

Ich hoffe, die Sache löst sich bald gut auf.