(Pc) vom Verkaufsvertrag zurücktreten?
Hallo zusammen ich habe vor 1 1/2 Jahren einen Pc im Wert von 2950€ gekauft auf der Seite Megaport.de nach einigen Mängeln und insgesamt 3 mal zurückschicken funktionier es immer noch nicht so wie er soll. Nun will ich vom Verkaufsvertrag zurücktreten und von meiner Garantie gebrauch machen. Ursprünglich dachte ich das ich den kompletten betrag zurück bekomme, was anscheinend nicht der Fall ist. Hat jemand vielleicht schon Erfahrung mit sowas.
Antwort von Megaport:
Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag wird nicht der volle Kaufbetrag erstattet, da der Verbraucher im Falle des Rücktritts Wertersatz für die Nutzung leisten muss.
(Herausgabe der gezogenen Nutzungen, d.h. Wertersatz wegen der Gebrauchsvorteile gemäß §§ 346 Abs. 1, 347 BGB)
Ich sags mal so knapp 3000 Euro sind für mich schon eine ordentliche summe und wenn ich jetzt vielleicht nur 1000 zurück bekomme bin ich Enttäuscht und sauer.
Mir wurden noch keine Zahlen genannt was ich zurück bekommen könnte.
Ergänzung: Das Problem ist das die Soundkarte nicht richtig funktioniert und das Motherboard mehrfach defekt war. Es wurde nach jedem einschicken erneuert weil immer irgendwas nicht stimmte damit.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Naja das mit dem Wertersatz stimmt zumindest im Grundsatz, allerdings gibt es da keine verbindlichen Tabellen.
In der Praxis habe ich von Abzügen von bis zu 50% bei 1,5Jahren gehört, allerdings sind das nachher Detailfragen die du ggf. mit einem Anwalt klären solltest.
Auch sollte gut dokumentiert sein in welchen Zeiträumen dir der PC wegen den Reparaturversuchen nicht zur Verfügung stand, das könnte ja auch mehrere Wochen betragen, die natürlich dann nicht unter den Nutzungszeitraum fallen.
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Wenn du (oder deine Eltern, je nachdem wie alt du bist) eine Rechtschutzversicherung haben, einfach Mal beim Anwalt nachfragen. Solche doch sehr detaillierten Fälle sollte sich (wenn du dich falsch behandelt fühlst) ein Anwalt ansehen
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Wenn du Anwalt bist, okay. Wenn nicht, gebe niemals rechtlichen Rat. Natürlich ist die Gesetzeslage relativ eindeutig aber der Fragesteller hat nicht unbedingt ausreichend Details geliefert um die Frage wirklich eindeutig zu beantworten. Und wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, kann man ruhig beim Anwalt Mal nachfragen. Kostet ja nix
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enn nicht, gebe niemals rechtlichen Rat.
Lol was bist du den für eine Witzpille ?
10 Jahre Erfahrung mit Wirtschaftsrecht sind also total egal man darf auf keinem Fall jemanden deshalb einen Tipp geben ????
Geh nach hause und Heule in dein Kopfkissen!!! Das hier ist ein allgemeines Forum wenn du jedem der Antwortet nur dann Kompetenz unterstellst wenn er das entsprechende Studium abgeschlossen hat verlierst du 99% der Leute die Antworten und helfen können.
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Wenn du 10 Jahre Erfahrung hast kennst du sicherlich auch Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz. Dies verbietet dir nämlich eine Rechtsberatung. Und beleidigen im Internet hat noch niemandem geholfen ;)
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Das mit dem Wertersatz ist korrekt, allerdings wird der sicherlich nicht so hoch ausfallen.
Ich würde stattdessen auch eher Schadensersatz statt der Leistung verlangen, sofern du nicht schon zurückgetreten bist.
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Mega hat recht.
Du hast kein Recht auf eine Verkaufspreiserstattung. Noch nicht einmal ein Recht darauf dein Geld zurück zu bekommen.
Lt. Gesetz musst du zwar wenigstens 3 Reparaturen ertragen aber das bezieht sich auf dasselbe Problem. Wäre also 3 mal die SSD kaputt dann könntest du vom Vertrag zurück treten.
Wenn das nicht so war wäre jegliche Geld Zurückgabe Kulanz also Nettigkeit der Firma.
Ich an deiner Stelle würde einfach nachfragen wie die Beträge den aussehen würden wenn du das machst.
Aber es könnte sogar weniger als ein drittel sein. vor 1,5 Jahren waren wir noch mitten im Corona-Hardware-Preiswahn. Die Preise sind seitdem deutlich gefallen.
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Lt. Gesetz musst du zwar wenigstens 3 Reparaturen ertragen aber
Mindestens zwei erfolglose Nachbesserungen desselben Mangels. Wenn viele verschiedene Mängel auftraten ist es noch einmal anders. Und Neulieferung (die ich hier zumindest in Teilen verlangt hätte) wäre noch einmal etwas anderes.
Nö die Gesezteslage von Garantiefällen ist ziemlich eindeutig.
Es gibt zwar verschiedene Rechte die ein Käufer hat aber die Wahl liegt nicht beim Käufer sondern beim Verkäufer/Hersteller.
Daher gibt es kein Grundsächtliches Recht auf Wandlung.