PC Problem mit Datei?
Ich nutze zum konvertieren von MediaHuman Youtube to MP3 .
Das program ist unter Laufwerk C installiert. Wenn ich jetzt in Youtube Musikvideos den Code kopiere, in Youtube to MP3 einfüge und starte lädt es die dati runter und bekomme MP3 Datei-soweit so gut. wenn ich den Download Ordner öffne zegt der Ordner mir an das er in Laufwerk C drin ist
Schaue/suche ich im Explorer unter C Programme dann kommt zwar Media Human - aber ich dfinde den Download Ordner nicht
Ich habe separate Laufwerke und würde gerne auf extern den Download Ordner im Obermenü Musik drin haben- hat mal kurz funktioniert- habe aber einen Fehler gehabt. Ich wollte Musil runterladen und hatte auf einmal über 300 Videos in Warteschleife vom FC Liverpool was mich nicht interessiert- habe das mit Mühe und Not jetzt lösen können-alles manuell gelöscht und das Programm neu installiert.
Aber das läuft wieder über Laufwerk C- um laufwerk C da Platz zu sparen müsste das doch gehen das ich auf externes laufwrk kopieren kann direkt?
2 Antworten
Habe ich nie mit dem Tool so gemacht.
Da ich viel mit Stream mache und diese auch OFFLINE nutzen möchten, habe ich dafür den Internet Download Manager , der auch in Deutsch verfügbar ist. Er "catcht" Dir automatisch den Link und Du hast die Möglichkeit, das Video oder nur die Sounddatei runterladen zu können.
Ich arbeite nun schon seit 5 Jahren damit, Updates sind für reg. User frei und alle Kumpels konnte ich das Teil empfehlen.
Zunächst kann jeder seine eigenen Dateien auf Sharehostern hochladen und dort anderen zugänglich machen. Anders verhält es sich allerdings, wenn man fremde Daten und insbesondere urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme oder Musik dort up- oder downloaded. Bereits das Hochladen ist eine gem. § 106 UrhG unerlaubte Vervielfältigung und somit strafbar.Auch der reine Download von einem solchen Sharehoster wie Rapidshare ist gem. § 53 Abs 1. S. 1 UrhG seit dem 01.01.2008 verboten. Dasselbe gilt selbstverständlich für den Download von Filmen oder Musik mit einer Filesharingsoftware.Voraussetzung der Strafbarkeit ist immer, dass die Datei, die herunter geladen wird, aus einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage stammt. Das ist bei Sharehostern oder bei Filesharing Programmen immer gegeben, wenn es sich um kommerzielle Werke wie Filme oder Musik handelt. Denn es muss auch dem naivsten Internetnutzer einleuchten, dass es Musik oder Filme, die im Handel käuflich erworben werden müssen, im Internet nicht kostenlos über fragwürdige Portale gibt.
Kurzum Das ansehen von Inhalten auf Portalen wie Youtube ist nicht strafbar. Jedoch der download aus diesen Quellen schon. Vor allem wenn es sich bei Rechtlich geschützen Inhalten geht was bei Musik überwiegend und auch bei Videos Überwiegend der Fall ist ( z.B. Musikvideos)
https://www.abmahnungs-abwehr.de/youtube-und-sharehoster/
Wer also Download Software nutzt und sich bei Youtube Bedient macht sich strafbar.
Daher keinen Support für solche Programme ,Entwender man nutzt sie und sie funktionieren oder sie Funktionieren nicht. Wende dich an den Hersteller des Programmes ,die müssten auch ein Support Bereich haben oder zumindest ein Forum.