Pay-Shooting = Job anmelden?
Hallo!
Ich bin seit längerer Zeit Hobbymodel und möchte nun für einen Anfänger-Fotografen auf Pay-Basis vor der Kamera stehen, um ihm Tipps zu geben und sein Portfolio zu erweitern. Ich dachte dabei an ca. 2-3 Stunden Shooting mit einer "Entschädigung" von ca. 10 Euro die Stunde, also nichts "dolles". Da ich das nicht regelmäßig mache und sonst wirklich nur TFP (also "gratis") shoote, weiß ich nicht, was da auf mich zu kommt. Müsste ich das irgendwo anmelden? Oder zählt das unter "Liebhaberei"?
Vielen Dank und liebe Grüße!
3 Antworten
Du musst ab dem ersten eingenommenen Euro ein Gewerbe anmelden.
Jedoch wirst du nur ein Kleingewerbe brauchen. Das geht auch als Nebengewerbe.
Da musst du keine Steuern zahlen. Jedoch musst du immer aufschreiben und auch dem Finanzamt mitteilen, wann du wie viel für was bekommen hast.
Wenn du das nicht machst du doch jemand beim Finanzamt meldet (und glaub mir es gibt Fotografen die nur darauf ab sind Models zu melden) können die Strafen ordentlich sein.
Denn dann wird geschätzt wie viel du im letzten Jahr eingenommen hast (das geht nach dem Durchschnitt der Branche).
Dazu gibt es eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung (auch wenn der Betrag unter der Steuerfreigrenze liegt). Bist du noch unter 18 geht das ganze an deine Eltern.
Grüße
PS: Kleingewerbe ist nicht viel Arbeit. Und die Anmeldung kostet dich 25€
Bei den kleinen Beträgen kenn ich mich nicht aus. Ich bin auch nur "nebenbei" Model also auch nur ab und zu aber mit ner Agentur. Ich bekomm ja was ich halt gebucht bin zwischen 200 und 800 €.
Die Steuerberaterin von meinen Eltern macht das, also anmelden. Ich hab so 2000 etwa im Jahr mit modeln. Ich muss davon glaub ich nichts abgeben für Steuer aber das macht Steuerberaterin von Eltern.
Musst du besser auch Steuerberaterin fragen. Wenn es so wenig ist bei dir musst du wahrschl nicht abgeben aber anmelden schon.
Bei den niedrigen Einnahmen muss man nicht gleich ein Gewerbe anmelden, wäre was anderes wenn diese Summe in etwa jeden Monat reinkommen würde. Auch wenn man kein gewerbe braucht, so sollte das Geld beim FA angegeben werden, Steuern werden da wohl kaum fällig darauf.