Patienten - und Betreuungsverfügung zugunsten Dritter bei getrennt lebender Noch-Ehefrau?
Wenn man mit seiner Noch Ehefrau seit 7 Jahren - ohne Kontakt - getrennt lebend ist, stellt sich die Frage im Hinblick auf eine Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zugunsten einer anderen Person (Lebensgefährtin), welche Relevanz diese gegenüber der Noch Ehefrau rechtlich haben mag.
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Die Patientenverfügung zählt. Auch als Notfallkontakt.
Als ich im Krankenhaus war, da war eine ältere Frau, die hatte mehrere Kinder, aber in ihrer Patientenverfügung ( sie hatte Lungenkrebs) stand eine ehemalige Schülerin (sie war Lehrerin). Das würde auch vom Personal anerkannt. Dass diese Person allein zu benachrichtigen war und zu entscheiden hatte .
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Also ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, die Ehefrau hat Vorrang vor der Verfügung.