Party-Urlaub mit 17?

3 Antworten

Das gilt nirgends im Ausland offiziell, sondern gilt hier und da nach dem deutschen Recht. Aber keine Angst: Falls ihr nicht gerade wie 15 ausseht, kommt ihr in jeden CLub rein und die Frage erübrigt sicht damit eigentlich auch. Am Sonnenstrand und Goldstrand wollen die Clubbesitzer ja schließlich Umsatz machn und haben an beiden Stränden ihre Clubs.

Da ihr 17/18 seid, seid ihr ja sowieso mit einem Pauschalreisenveranstalter unterwegs wie einen Jugendreisenveranstalter oder sowas wie Neckarmann, Trejeborgh und co. Sofern ihr deren Bändchen anhabt, kommt ihr in der Regel auch in jeden Club. Natürlich gibt es auch Ausnahmen und dies ist kein Gesetz, aber eben doch meist die Regel.

Kommt bloß nicht mit so einem Aufsichtszettel-wisch und passt auf euren Ausweis und co. auf, nicht das es so endet wie (tragisch) Lars Mittank. Damit will ich euch keine Angst machen, sondern hinweisen, dass man auf seine Papiere aufpassen muss!

Viel Spaß am Sonnenstrand, der eigentlich schöner ist als der Goldstrand :D.

Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs usw. ist für Personen unter 18 Jahren verboten. Tanzveranstaltungen können bis 22:00 Uhr besucht werden.

Zum Weiterlesen: http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/MDA12-Laender_einzeln/Jugendschutzbestimmungen_Bulgarien.pdf


MatthiasHerz  27.05.2016, 12:27

Nachtrag:

Es steht doch alles in dem obigen Link, "Jugendschutzbestimmungen Bulgarien".

Unter 18 darfst nicht in Nachtclubs und auch nicht in der Öffentlichkeit rauchen, Tanzveranstaltungen nur bis 22:00.

Also entweder noch ein Jahr warten, bis alle 18 sind oder aus den bulgarischen Nachtclubs raus bleiben.

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MatthiasHerz  27.05.2016, 12:20

Die Begleitperson muss erziehungsberechtigt sein oder eine entsprechende Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten dabei haben. So ist das zumindest in Deutschland.

In Bulgarien ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass erst 18 sein musst.

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supergirly98 
Beitragsersteller
 27.05.2016, 12:09

und geht das nicht das sie als unsere Begleitperson mitkommt?

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AHepburn  27.05.2016, 12:12
@supergirly98

Dazu habe ich jetzt nichts gefunden, aber so absolut, wie der Absatz formuliert ist, erscheint es mir unwahrscheinlich.

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ggfs. mit Vollmacht. Diese würde ich für die Reise eh dringend empfehlen. Wenn der Türsteher nein sagt ist es egal, was im Gesetz steht.