Partner möchte mir wohnung vermieten?

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Als Bezieherin von Sozialleistungen nach SGB II müsstest du ein paar Dinge berücksichtigen

Wenn das Jobcenter für die neue Wohnung die Miete und ggf. eine Mietkaution übernehmen soll, musst du dir den Umzug durch das Jobcenter genehmigen lassen.

Sind Miete und Wohnungsgröße mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar.

  • Wie groß ist die neue Wohnung?
  • Was kostet die neue Wohnung?
  • Handelt es sich um eine separate Wohnung mit eigenem Strom- und Wasseranschluss?

Handelt es sich um eine leer stehende Wohnung oder ist die Wohnung derzeit vermietet?

Die übliche Kündigung einer Wohnung beträgt 3 Monate. Solange muss für deine jetzige Wohnung noch Miete gezahlt werden. Kann dein Partner solange auf Mieteinnahmen verzichten?

Meine persönliche Meinung ist:

Spekulationen bringen dich nicht weiter. Die einfachste, schnellste und vor allem sicherste Lösung ist das persönliche Gespräch mit deinem Fallmanager beim Jobcenter.

Damit sich das Gespräch am Ende auch gelohnt hat, könntest du auch bereits ausgefüllten, aber NICHT! unterschriebenen Mietvertrag mitbringen.

Als Vermieter muss dein Partner bei einer Vermietung sowieso noch Formulare des Jobcenters ausfüllen.

Der Mietvertrag gibt dem Fallmanager jedoch schon mal einen detaillierten Überblick über Größe, Ausstattung und Miete zur Wohnung.

Einen Mietvertrag vom Mieterschutzbund zum ausdrucken findest du hier:

https://mieterschutzbund.de/wp-content/uploads/Mietvertrag-1.pdf

Wicht ist, dass der Mietvertrag noch nicht unterschrieben wird!

Der Fallmanager kann dir anhand der Daten im Mietvertrag sicher sagen, ob dieser die Voraussetzungen für einen Umzug erfüllt.

Sobald du die Zustimmung für den Umzug und die Kostenübernahme durch das Jobcenter erhalten hast, kündigst du deine Wohnung.

Viel Erfolg!

Klingt doch gut, solange der Preis passt und du einen Vertrag hast indem steht, dass er dich nicht spontan rauswerfen kann und du dann plötzlich ohne Wohnung dar stehst. Vertrauen ist gut, Kontrolle besser (ohne toxisch wirken zu wollen).

Ihr macht einen Mietvertrag, du klärst das mit dem Jobcenter, dein Partner versteuert Miete + Betriebskosten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Wenn Ihr zusammenziehen wollt, bildetet Ihr für ein Jahr ein Bedarfsgemeinschaft auf Probe = ohne gegenseitige Einkommensanrechnung.

Leider mache ich gerade eine Umschulung

Wieso leider?

würde mir quasi gerne eine Wohnung vermieten.

Würdet Ihr gemeinsam in der Wohnung leben?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.