Pädophile im Netz jagen?

10 Antworten

Du machst dich strafbar damit. Solltest du Leuten überlassen, die das beruflich machen und auch dürfen. Du kannst nicht mal die Pädophilie und eine Sexualstraftat differenzieren, das disqualifiziert dich endgültig.


MiaMonchichi 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 21:51

@ Du machst dich strafbar damit. Du beschuldigst mich wegen was? Gerne § nennen!

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BibiBIocksberg  14.06.2024, 21:55
@MiaMonchichi § 26 Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

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T3Fahrer  14.06.2024, 21:57
@MiaMonchichi

Ich beschuldige dich nicht, ich mache dich darauf aufmerksam. Du stiftest an.

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MiaMonchichi 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 22:01
@T3Fahrer

Interessant, also wenn ich angeschrieben werde von einem Erwachsenen Mann, der weis das ich minderjährig bin und er eindeutige Angebote macht, mich treffen will, ich den Chatverlauf bei der Polizei, melde, mache ich mich Strafbar nach § 26 der Anstiftung? Ist das Eure Argumentation?

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T3Fahrer  14.06.2024, 22:22
@MiaMonchichi

Nein. Du hast gesagt, du jagst diese Menschen. Du schreibst, dass du bewusst Bilder von dir nutzt, wo du jünger warst. Das ist aktiv, du suchst und willst sie ausfindig machen und durch deine bewusst jungen Bilder anstacheln. Das ist wegen Anstiftung strafbar.

Wenn du ohne dein Zutun angeschrieben würdest, ist das passiv von dir und du könntest als Opfer Anzeige erstatten.

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MiaMonchichi 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 22:24
@T3Fahrer

@ Wenn du ohne dein Zutun angeschrieben würdest. Ja, das mache ich doch? Nicht ich schreibe an, sondern ich werde angeschrieben. Genau, ohne mein Zutun. Was verstehst du nicht?

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T3Fahrer  14.06.2024, 22:31
@MiaMonchichi
Aktuell habe ich mit Bildern von mir, wo ich 12 und 14 Jahre alt war, einen Versuch gestartet 
[...]
Nein, ich bin keine 14 mehr.

Du benutzt bewusst "falsche", nicht aktuelle Bilder, um aus der Reserve zu locken.

Außerdem ist der Aspekt der Jagd, wie du es selbst titulierst, aktiv. Das hat dann nichts mit einem passiv angeschriebenen Opfer zu tun.

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MiaMonchichi 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 21:55

@ Du kannst nicht mal die Pädophilie und eine Sexualstraftat differenzieren. Das überlasse ich Experten, die den Chatverlauf auswerten.

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T3Fahrer  14.06.2024, 21:59
@MiaMonchichi

Es geht nicht um den Chatverlauf. Bereits in deiner Gesprächsführung hier und deiner Fragestellung wird es eindeutig klar, dass du den Unterschied nicht kapierst.

Die Neigung zur Pädophilie sucht sich niemand aus, genauso wenig wie ob jemand heterosexuell oder homosexuell ist. Alleine wenn man sich nicht im Griff hat und Sexualstraftaten durchführt, macht er sich schuldig und gehört bestraft – egal, ob er pädophil, heterosexuell oder homosexuell ist.

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MiaMonchichi 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 22:12
@T3Fahrer

@ Die Neigung zur Pädophilie sucht sich niemand aus, genauso wenig wie ob jemand heterosexuell oder homosexuell ist. Ein Freibrief also? Solche Leute müssen gefunden werden, im Netz, die eindeutige Absichten haben. Deine Argumentationen kannst du über Bord werfen.

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T3Fahrer  14.06.2024, 22:18
@MiaMonchichi

Du kapierst es echt noch immer nicht! 🤦🏻‍♂️ Ja, Freibrief für Pädophilie. Das ist eine angeborene Neigung, die sich niemand aussuchen kann. Alleine wenn die Neigung ausgelebt wird, wird daraus ein Verbrechen. Exakt genauso wie bei heterosexuellen und homosexuellen Menschen. Und da du diesen Unterschied nicht verstehst, solltest nicht ausgerechnet du darüber richten. Ganz abgesehen vom rechtlichen Aspekt, der hier zur Genüge dargestellt wurde.

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MiaMonchichi 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 22:20
@T3Fahrer

Eine Neigung, die ein Strafbestand ist! Der einzige, wo es nicht verstehst, bist wohl du. Es müssen keine Fotos oder Videos sowie Nachrichten mit sexuellem Inhalt ausgetauscht worden sein, um den Tatbestand des Cybergroomings zu erfüllen. Auch wenn die TäterInnen nur glauben, eine Minderjährige oder einen Minderjährigen zu diesem Zweck zu kontaktieren, ist dies bereits strafbar.

________________________ Mit dem Begriff Cyber-Grooming wird die gezielte Manipulation Minderjähriger sowie junger Volljähriger über das Instrument Internet bezeichnet. Das Ziel ist, das Opfer in eine Falle zu locken, um Straftaten wie sexuell motivierte Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung zu begehen.

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T3Fahrer  14.06.2024, 22:26
@MiaMonchichi

Nein. Die Pädophilie ist nicht strafbar. Aber die Diskussion mit dir ist fruchtlos, weil du es auch gar nicht verstehen willst. Oder vielleicht übersteigt es auch deinen geistigen Horizont. Es ist mir auch egal, aber ich stelle die Diskussion jetzt ein.

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MiaMonchichi 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 22:29
@T3Fahrer

Du hörst jetzt lieber mal auf dich hier um Kopf und Kragen zu schreiben. Alleine deine Aussage jetzt tut schon weh: @ Nein. Die Pädophilie ist nicht strafbar.

Sie sind hier > Service Prävention kompakt

Pädophilie

Pädophilie oder Pädosexualität beschreibt das dauerhafte und vorrangige sexuelle Interesse an Kindern. Die Betroffenen fühlen sich von Jungen- oder Mädchenkörpern, die noch keine Pubertätsmerkmale aufweisen, sexuell angezogen. Dennoch kann eine pädophile Neigung zu einem Übergriff führen, wenn der Betroffene sein sexuelles Verlangen nicht unter Kontrolle hat. Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind nach §176 StGB grundsätzlich immer strafbar.

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T3Fahrer  14.06.2024, 22:34
@MiaMonchichi

Du schreibst es selbst und kapierst es trotzdem nicht, es ist unfassbar.
Die pädophile Neigung ist und bleibt straffrei, selbstverständlich. Das Ausleben der Neigung nicht. Den Unterschied muss man doch kapieren. Die Handlung ist strafbar, nicht aber die Neigung.

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MiaMonchichi 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 22:35
@T3Fahrer

Verstehst es immer noch nicht? Ja ließ den ganzen Text und reime dir nichts zusammen wie es dir passt, das Thema ist hier: Cyber-Grooming

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Davon ist aber soweit noch nichts strafbar.

Bring dich doch nicht selbst in Gefahr.


yogurt2  14.06.2024, 21:25

Mein Gedanke

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Du bist erst 14, hast weder die Ausbildung noch die nötigen Verbindungen um Dich in Gefahr zu begeben. Sowas würde ich den Strafverfolgungsbehörden überlassen.


MiaMonchichi 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 21:31

Nein, ich bin keine 14 mehr.

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Bei der Polizei. Anzeige gegen die Typen oder Gen unbekannt machen.