Ohne Eltern im Urlaub (mit 18 jährigen freund)
Ich (14) wollte mit meinem Freund (18) in den Urlaub und wollte wissen ob:
-das erlaubt ist
-ob er die verantwortung von mir übernehmen könnte & es dann gehen würde
-wo ich dass nachlesen kann (gesetze, etc.)
-wo ich hingehen könnte um mich darüber zu informieren (gemeinde,)
aber keine Jugendreise sondern alleine.
Danke für Antworten.
7 Antworten
Geh zum Jugendamt. Dein Freund übernimmt die Verantwortung nicht von Dir, sondern für Dich. Und Du mußt überlegen, ob Du ihm das im Ernstfall zutraust und ihm zumuten willst.
wenn die Eltern zustimmen und er die Verantwortung übernimmt, geht das schon. bestimmte Länder lassen zwar Jugendliche erst ab einem bestimmten Alter allein einreisen aber das kannst du ja dann in den Einreisebedingungen lesen.
Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen. Deshalb empfiehlt sich für diese Altersgruppe eine organisierte Reise mit volljährigen Aufsichtspersonen.
Neben dem obligatorischen Personalausweis beziehungsweise dem Reisepass sollten Jugendliche auch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern dabei haben, die darin den Urlaub ausdrücklich erlauben. Eine elterliche Reisegenehmigung sollte auch dann mitgeführt werden, wenn eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das Sorgerecht hat.
Minderjährige, die ohne eine solche Vollmacht ins Ausland reisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Reisevollmacht berechtigt außerdem zu allen Geschäften, die im Rahmen einer Urlaubsreise üblicherweise getätigt werden wie zum Beispiel die Hotelbuchung und Restaurantbesuche.
Neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern sollten in der Vollmacht das Ziel der Reise, Reisedauer (bzw. der Zeitraum für den die Vollmacht gelten soll) sowie die Telefonnummer der Eltern vermerkt sein. Die Reisevollmacht darf nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Eltern mitgeführt werden. Nur so kann ein Polizist oder Zollbeamter im Ausland sicher sein, dass die Unterschriften auf der Vollmacht nicht gefälscht wurden.
Deine Eltern müssen zustimmen, denn sie sind verantwortlich für dich und dürfen bestimmen, wo du dich aufhältst und mit wem du Umgang hast. Wenn deine Eltern deinem Freund genügend vertrauen, dass er auch in unvorhergesehenen Situationen richtig reagiert und dich nicht im Stich lässt, spricht ja nichts dagegen.
Wenn deine Eltern dir die Erlaubnis geben und er die Aufsichtspflicht übernimmt, dann geht das. Also - Eltern fragen. Sie sind der entscheidene Faktor.
Die beiden könnten ja auch in Deutschland bleiben (zBsp auf Sylt) da müssen sie diese Bedingungen nicht erfüllen...