Österreichischer Notfallsanitäter würde gerne in Deutschland oder Schweiz arbeiten

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In Deutschland gibt es derzeit zwei relevante Berufe im Rettungsdienst: den Rettungsassistent (2 Jahre Ausbildung) und den Rettungssanitäter (540 Stunden Ausbildung). Bei beiden kann man sich andere Ausbildungen auch aus dem Ausland anerkennen lassen.

Zuständig sind die Landes- bzw. Bezirksregierungen (z.B. in Bayern) des gewünschten Wohnortes. Einfach mal dort anfragen, im Regelfall werden zur Anerkennung der gesamten Ausbildung oder eines Teils die entsprechenden Zertifikate und eine beglaubigte Abschrift der Lehrgangsinhalte benötigt, zudem ein Nachweis Deiner bisherigen Tätigkeit im Beruf sowie natürlich Deine Personaldokumente. Eine Anerkennung in einem deutschen Bundesland/Bezirk gilt dann in ganz Deutschland.

Als EU-Mitglied ist das vergleichsweise unkompliziert, vor allem natürlich das Thema Niederlassungs-/Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Aber ob und wieviel der Ausbildung anerkannt wird, liegt im Ermessen der o.g. Behörden. Für österreichische Notfallsanitäter gibt es dort bestimmt schon Erfahrung, so dass eine rechtssichere Antwort dort besser ist als im Internet. Meines Wissens wird erstaunlich viel anerkannt, es kann sein, dass Du den Rettungssanitäter ohne besonders großen Aufwand nachgeworfen bekommst und der wiederum wird auch auf einen guten Teil der RettAss-Ausbildung im ersten Jahr angerechnet.

ABER. auch in Deutschland kommt der "Notfallsanitäter" (neues Berufsgesetz derzeit im Entwurf, wird noch ein bisschen dauern), das ist hier dann aber eine 3-jährige Vollzeit-Berufsausbildung. Nicht verwechseln bzw. zu früh freuen. :)

In der Schweiz, die ja nicht in der EU ist, wird sich zumindest der Rest, also Arbeitserlaubnis und dergleichen, komplizierter gestalten (wobei es wohl ein vereinfachendes EU-"Freizügigkeitsabkommen 3" mit der Schweiz gibt). Zum schweizer Anerkennungsverfahren habe ich kurz mal http://www.vrs.ch/anerkennungen.html ergoogelt. Da steht u.a.: "Für die nichtärztlichen Berufe im Gesundheitswesen ist seit 2008 das Bundesamt für Technologie (BBT) zuständig. Mit Inkrafttreten des Rahmenlehrplanes zum Dipl. Rettungssanitäter HF und der eidgenössischen Berufsprüfung zum Transportsanitäter, kurz BP TS, liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse formal beim BBT. ... dass nicht alle ausländischen Abschlüsse für eine Anerkennung auf Gleichwertigkeit in Frage kommen. Hiervon betroffen sind vor allem Gesuche aus Frankreich und Österreich. ...Für einen Gesuchsteller z.B. aus Deutschland gibt es zukünftig zwei Möglichkeiten das Anerkennungsverfahren mit einer Ausgleichsmassnahme zu durchlaufen. 1. Er meldet sich zur Eignungsprüfung an einer der zwei Fachschulen an 2. Er durchläuft eine Zusatzausbildung (ZAB) mit integrierten Prüfungen und Lernerfolgskontrollen."

Dort wird allerdings schon die deutsche RettAss-Berufsausbildung mit 2400 Stunden gegenüber der schweizerischen Ausbildung mit 5600 Stunden sehr zwiespältig beurteilt.

Viel Erfolg!

Also wie du ja schon gesagt hast haben alle Länder eine andere Ausbildung. Ich weiß jetzt auch leider nur dass man sich bei der Stadt einschreiben muss (wegen Arbeitserlaubnis) und sich dann beim jeweiligen Krankenhaus oder Rettungsambulanz etc. bewerben musst. Und nätürlich dann deinen Lohn ausgezahlt bekommst. Wegen der Ausbildung musst du dann den Krankenhausleiter fragen wo und wie du eine andere Ausbildung machen kannst.

Mfg WotravioII


sledge1984 
Beitragsersteller
 20.08.2012, 17:22

Hi, meinst du das jetzt pauschal für beide Länder oder sprichst jetzt für ein bestimmtes?

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Hi, was heißt Notfallkompetenzen Arzneimittel und Venenzugang/Infusion? Des Weiteren ist der Notfallsanitäter in Österreich in keinem Fall mit dem Deutschen vergleichbar.


Rollerfreake  12.02.2018, 15:22

In Österreich machen Notfallsanitäter zunächst die Regelausbildung von dort 780 Stunden. Im Anschluss haben sie die Möglichkeit Notfallkompetenzen zu erwerben, die es ihnen unter klar definierten Voraussetzungen erlauben, eigentlich ärztliche Tätigkeiten durchzuführen. Zu unterscheiden sind die allgemeinen Notfallkompetenzen Arzneimittellehre (NKA) und Venenzugang und Infusion (NKV) sowie die besondere Notkompetenz Intubation (NKI). Zum Erwerb der Notkompetenzen, müssen zusätzliche Lehrgänge besucht und Prüfungen abgelegt werden. Notkompetenz NKA und NKV bedeutet, das er Arzneimittel der Arzneimittelliste 2 verabreichen darf und NKV, das er Zugänge legen und Infusionen geben darf. NKI wird nicht mehr in ganz Österreich ausgebildet, da der Lehrgang nur 110 Stunden umfasst und die Intubation (endotracheal), in dieser Zeit nicht ausreichend zu erlernen ist.

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