Ns- Regierung Staatsterror oder Volksgemeinschaft?

2 Antworten

Der Staatsterror des NS-Regimes ist differenziert zu betrachten. Wer weder Jude noch Kommunist war und auch nicht aktiver Widerstandskämpfer, hatte kaum etwas zu befürchten. Die Konzentrationslager wurden von den allermeisten Deutschen nicht als Bedrohung empfunden, sondern als wirksame Bekämpfung der Kriminalität und der politischen Linken, die bis weit ins Bürgertum hinein verhasst war. Die Gestapo war vor dem Krieg eine relativ kleine Behörde mit nicht mal 3.000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen - einschließlich Sekretärinnen usw. Es kann deshalb gar keine Rede davon sein, dass die Deutschen sozusagen rund um die Uhr bewacht oder bespitzelt worden wären - was nach dem Krieg ja Viele behauptet haben, und damit ihr Mitläufertum zu beschönigen. Zum Vergleich: die StaSi hatte 30.000 Mitarbeiter - bei einer Bevölkerung, die gerade mal 1/4 so groß war wie im "Dritten Reich".

Die allermeisten Deutschen hatten nicht das Gefühl, in einer Diktatur oder gar einem Terrorstaat zu leben. Auch wegen der sozialen Leistungen, die teilweise auf Kosten der Juden und im Krieg dann durch das Ausplündern fremder Länder finanziert wurden.

Ich kenne einen Tagebucheintrag eines Beamten aus dem Jahre 1942 oder 1943, als sich Hitler vom Reichstag zum obersten Gerichtsherrn ernennen ließ. Der Tagebuchschreiber schrieb: "Warum hat Hitler das gemacht? Wenn der Reichskanzler über den Gerichten steht, könnte das ja zu einer Diktatur führen". (!!)

Die Begriffe Staatsterror und Volksgemeinschaft schließen sich nicht aus. Das Regime wollte mit Terror das Volk, bzw. jene Menschen, die dafür als würdig erachtet wurden, zu einer Gemeinschaft zusammenschließen. Diejenigen, die unwürdig waren, der Volksgemeinschaft anzugehören, sollten eliminiert werden. Um das Ziel der Volksgemeinschaft zu erreichen, wurden z.B. sämtliche Vereine "gleichgeschaltet", d.h. sie durften ihre Vorstände nicht mehr selbst wählen, sondern erhielten sie zugewiesen.