Non Suizid Vertragsbruch?

4 Antworten

Einer stirbt, der andere nicht.

Nein denke ich nicht, falls der Suizidversuch ja funktionieren sollte, kann man Tod nicht noch bestraft werden, dass ist eher ein Vertrag zur Absicherung, der Therapeuten und co.

Ich war damals in einer therapeutischen Wohngruppe und wurde deshalb dann da rausgeschmissen. Kommt aber auch ganz darauf an, mit wem du den Vertrag hast denke ich.

Wenn der Suizidversuch scheitert: Eventuell Therapieabbruch und Psychiatrieeinweisung.