Nintendo 2ds bleibt hängen. Was tun?

2 Antworten

510in1 ist kein "Spiel".

Das ist einfach nur eine Flashcard, wahrscheinlich eine R4 oder Ace3DS Karte bzw. eine Kopie dieser Karten.

Wahrscheinlich ist die Firmware darauf veraltet, möglicherweise ist die Karte auch speziell für für die älteren DS Modelle konzipiert.

Wobei es für dich so oder so ärgerlich ist, solche Flashkarten bekommt man für circa 7€


Nameeingeben58 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 11:50

Am Anfang hat es noch geklappt

0
sk8terguy  03.08.2024, 11:52
@Nameeingeben58

Dann könnte es eventuell auch daran liegen dass die Karte nicht richtig im Slot steckt. Ich würde einfach mal ein Backup der Dateien machen und danach mal neue Firmware probieren.

1

Ja sehr traurig wenn man für Raubkopierte Spiele nur 35€ zahlt, obwohl das ganze knapp 30.000€ kosten würde wenn man sie sich legal holt, und dann tut es auch noch nicht.

Kauf dir deine Spiele Original dann haste auch keine Probleme.


Nameeingeben58 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 11:56

Ich habe ein wenig recherchiert.

Die Herstellung ist illegal, der besitz nicht.

0
Cyreplex  03.08.2024, 12:45
@Nameeingeben58
Die Herstellung ist illegal, der besitz nicht.

Red dir das ruhig weiter ein. Der Kauf von Hehlerware ist laut StGB §259 strafbar.

Der Unterschied hier ist nur das der Verkäufer gewerblich mit Raubkopien handelt was durch das erwirtschaften von Geld deutlich härter bestraft wird als das Raubkopiern für den privaten Gebrauch.

0
sk8terguy  03.08.2024, 16:19
@Cyreplex

Das ist beides nur halb richtig.

Das eine Ding sind Flashkarten. Im Falle der Originalen R4 Karten (aber auch nur im Falle der Originalen R4 Karten) ist gerichtlich entschieden worden dass der kommerzielle Verkauf dieser Flashkarten Strafbar ist. Der Besitz ist nicht Strafbar. Der Erwerb ist auch nicht strafbar. Für alle anderen Flashkarten als die Originalen R4 Karten, die bereits nichtmehr produziert werden, gibt es keine Regelung. Wenn Nintendo es aber nochmal auf eine Verhandlung ankommen lassen würde würden sie diese vermutlich gewinnen, mit ähnlichem Ergebnis.

Es gibt auch durchaus legitime Gründe so eine Flashkarte nutzen zu wollen. Ich habe beispielsweise alle Backups meiner Spiele auf einer Ace3DS Karte, damit ich, wenn ich meinen DS Dabei habe, nicht noch 20 Spielkarten mitschleppen muss sondern eben alles bequem auf einer Karte habe. Aber das sind auch meine Spiele, die ich rechtmäßig erworben habe und von denen ich selbst für meinen Eigengebrauch Backups gemacht habe. Und das ist, selbstverständlich, nicht verboten und es ist auch wichtig dass dieses Recht unberührt bleibt.

Eine ganz andere Sache als die Flashkarten sind Raubkopierte ROMs, die im Falle dieser Flashkarte auf der MicroSD Karte mitgeliefert wurden. Aber auch hier liegt in der Regel keine Strafbarkeit nach StGB §259 vor. Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 259 StGB ist die Vertiefung einer rechtswidrigen Vermögenslage. Der Vortäter, hier also der Verkäufer, müsste den Datenträger durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt haben. Eine derartige rechtswidrige Vortat fehlt jedoch, wenn die Raubkopie durch die illegale Vervielfältigungshandlung überhaupt erst entstanden ist.

Alles in allem kann man zusammenfassend sagen dass der Kauf von Raubkopien zur privaten Nutzung nicht strafbar ist, allerdings ist dann vorsicht geboten wenn man besagte Raubkopien vervielfältigt, bspw. in dem man ein Backup davon anfertigt, in diesem fall kann dann § 106 UrhG (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke) eine Rolle spielen.

0
Nameeingeben58 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 10:22

Ich kenne mich überhaupt nicht damit aus und habe das Angebot so auf Amazon gesehen.

0