Nike air force sohle löst sich?

1 Antwort

Einen Anspruch auf Gewährleistung hast du nur, wenn der Mangel nicht selbst verschuldet ist. Wenn ein Mangel innerhalb von 6 Monaten auftritt, geht man bei einem Verbrauchsgüterkauf - also bei einem Kauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher - davon aus, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war. So schreibt es das Gesetz vor. Sechs Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss der Verkäufer deinen Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass du den Mangel verschuldet hast. Nach 6 Monaten bist du in der Beweispflicht, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden gewesen sein muss. Weil das schwierig bis unmöglich ist, bist du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.