Nicht zustellbare Post vom Amtsgericht. Was ist zu tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

An den Absender zurück senden, da der Brief sonst als erfolgreich zugestellt angesehen wird.

Ich klebe auf sämtliche Briefe für unsere Vorbewohner auch „Empfänger verzogen“ über die Adresse und werfe den Brief dann wieder in den Briefkasten.

Dann geht der Brief als unzustellbar zurück.

Vermerk: "Empfänger unbekannt verzogen" draufschreiben und ab in den nächsten Briefkasten- mit allen Schreiben, egal welche.

Gib den Brief bei der Post ab und weise darauf hin, dass der Empfänger dort nicht mehr wohnt. Der Brief geht als unzustellbar zurück. Das kannst du generell mit seiner Post machen.