Nicht kaufen trotz daten gegeben?

2 Antworten

Offensichtlich hattet ihr euch geeinigt über die Sache, die du verkaufen und er kaufen wollte. Beim Preis gab es offensichtlich auch Einigkeit.

Demzufolge ist durch Einigung ein (mündlicher oder gibt es da etwas schriftliches ? ) Kaufvertrag zustande gekommen.

Rein rechtlich ist dieser gültig und muss nun (pacta sunt servanda) von beiden Seiten eingehalten werden.

Du kannst von ihm Zahlung des Kaufpreises verlangen (sofern ausdrücklich Vorkasse vereinbart ist) woraufhin er von dir die Herausgabe der Ware verlangen kann.

Theoretisch sogar gerichtlich von beiden Seiten.

Praktisch: setze ihm eine Freist. Ist die verstrichen verkaufe an jemand anderen


masomax  07.08.2024, 10:48

Kann der nicht vom Vertrag zurück treten?

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StefanKlKu  07.08.2024, 10:55
@masomax

ja, nach erfolglos verstrichener Fristsetzung.

Die Frist ist zumindest dann erforderlich, wenn vorab keine konkreten Daten für Zahlung und Lieferung (Herausgabe / Übergabe) vereinbart wurden

am besten schriftlich.

"Hiermit fordere ich Sie letztmalig auf, den vereinbarten Kaufpreis bis zum ( 14 Tage) zu überweisen. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, werde ich ohne weitere Mitteilung vom Kaufvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Geldeingang auf meinem Bankkonto."

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masomax  07.08.2024, 10:59
@StefanKlKu

Danke.

Er hat sich ja geweigert zu zahlen, ist dann eine Fristsetzung überhaupt notwendig?

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StefanKlKu  07.08.2024, 11:01
@masomax

Inwiefern geweigert ? schriftlich ? mit Begründung (wobei die Begründung nur unter Umständen Einfluss hat )

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masomax  07.08.2024, 11:02
@StefanKlKu

Der Fragensteller schrieb: Habe ihm dann die Daten gegebn aber dann hat er sich geweigert zu zahlen.

Vermute mal schriftlich und ohne Begründung

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StefanKlKu  07.08.2024, 11:21
@masomax

ist halt eine Vermutung...

WENN der Käufer geschrieben hat, dass er den Betrag nicht zahlen wird, dann braucht es keine Frist, dann reicht der (schriftliche, mündlich möglich, aber schwer nachweisbar) Rücktritt.

Streng rechtlich wäre hierzu die Frist erforderlich, da aber ja schon schriftlich vom Käufer die Absicht der Leistungsverweigerung mitgeteilt wurde, dürfte das rechtlich standhalten

Hintergrund ist dass der Verkäufer bei Nichtleistung des Käufers die Möglichkeiten hat, vom Käufer die Leistung zu verlangen oder nach "in Verzug setzen" und Fristsetzung zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle eines Rücktritts wird der Vertrag rückabgewicklt, das heißt, dass empfangene Leistungen (von beiden Seiten) herausgegeben werden müssen.

Ist aber alles sehr theoretisch hier. Im Alltagsgebrauch läuft das ja meist so:

  • man einigt sich über Sache Preis Lieferung etc
  • Käufer zahlt nicht wie vereinbart per Vorkasse
  • ggfs Absprache, was nun passieren soll
  • Verkäufer verkauft an jemand anderen
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StefanKlKu  07.08.2024, 11:23
@StefanKlKu

Annahme generell, es handelt sich um zwei Verbraucher ´, also reiner Privatverkauf und der Käufer hat keine Mängelrüge getätigt

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masomax  07.08.2024, 11:28
@StefanKlKu

Danke für die sehr ausführliche Antwort. Nehmen wir mal an, ich besitze ein Autohaus und verkaufe an einen Kunden, der aber nicht zahlt. Ich setze ihm eine Frist von 14 Tagen. Gleichzeitig meldet sich ein anderer Käufer, der einen sehr guten Preis zahlen möchte, aber das Auto jetzt und nicht in 14 Tagen benötigt. Es wäre für mich als Verkäufer ziemlich ungünstig, wenn der erste Käufer nicht mehr bezahlt und der zweite Käufer abspringt. Muss man mindestens 14 Tage den ersten Käufer Zeit lassen?

Warum kennst du dich so gut aus? Liebe Grüße

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StefanKlKu  07.08.2024, 12:36
@masomax

Es müssen nicht zwingend 14 Tage sein, im Gesetz steht etwas von angemessener Frist. Ich habe mal BWL studiert und da gehörte natürlich Rechtskunde und vor allem Vertragsrecht dazu

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StefanKlKu  07.08.2024, 12:43
@StefanKlKu

In dem Fall des Autohauses handelt es sich dann aber nicht mehr um einen Privatkauf. Da tritt das Kaufmannsrecht bzw das Verbraucherrecht ein.

Rein rechtlich (gilt immer sofern nichts abweichendes im Vertrag geregelt ist) ist der Käufer verpflichtet seine Zahlung zu leisten. Zahlt er nicht, dann Fristsetzung etc. zahlt er immer noch nicht dann Rücktritt und ggfs damit verbundener Schadenersatz, den du geltend machen kannst.

Allerdings muss man eben immer sagen, die rechtliche Seite ist die eine, die Praktische eine andere.

In dem von dir geschilderten Fall würde ich den nicht zahlenden Käufer kontaktieren und ihn fragen, ob er überhaupt an der Erfüllung des Vertrages interessiert ist.

Vielleicht macht es Sinn, im Kaufvertrag eine entsprechende Klausel einzubauen, dass du bei nicht erfolgender Zahlung zum vereinbarten Termin direkt ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten kannst und anderweitig verkaufen kannst. Bin mir aber da nicht 100% sicher ob das rechtlich Stand hat.

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Kommt auf den genauen Wortlaut an aber wenn du schon die Zahlungsdaten übermittelt hast, ist vermutlich bererits ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Aber was willst machen?

Klagen? Lohnt sich nicht.

Gib ihm ne Frist zur Bezahlung und schreib, dass du nach Ablauf dieser Frist an jemand anderen verkaufst.