Neue Küche kann der Vermieter das verbieten?

5 Antworten

JEIN!

Wenn in der Wohnung bereits eine Küche verbaut ist, dann muss theoretisch zum Auszug die Küche die verbaut war, wieder 1:1 eingebaut werden. und ganz unter uns: Ungeachtet dessen, dass du die alte Küche ja irgendwo lagern musst, und Lagerspuren nicht ausgeschlossen sind, ist es je nach dem wie aufwändig die bestehende Küche eingebaut war, nahezu ausgeschlossen, dass sie beschädigungsfrei wieder eingebaut wird.

Hier wäre es vielleicht angemessen, mit dem Vermieter darüber zu verhandeln, ob du die bestehende Küche nicht ausbauen und ggf. auch entsorgen darfst.

Wenn sie schon zu einem ordentlichen Grad abgenutzt ist, das kann nach 5 Nutzungsjahren duchaus schon der Fall sein, dann wird sie ja nicht besser, während du sie nutzt. Das bedeutet der Vermieter hat ggf. nur wenig bis keinen Mehrwert wenn er nach deinem Auszug die abgenutzte Küche in der Wohnung stehen hat.

Vielleicht sagt der Vermieter auch, du kannst deine Küche dann als Ersatz für die ausgebaute drin lassen. Alles reine Verhandlungssache.

LEIDER sind vermieter manchmal auch etwas blind. Ein Kumpel von mir wollte mal eine Wohnung anmieten, wo der Vormieter viel zu viel Abstand für die alte Küche wollte. die vorhandene wurde vor Jahrzehnten vom Schreiner professionell eingebaut. Das hat man zugegebenermaßen auch deutlich gesehen. Dennoch waren die Abnutzungspuren mehr als deutlich zu sehen. Man ist sich schließelich einig geworden, dass man sich nicht einig wurde.

Verbieten kann Er es nicht ... < Er kann aber verlangen, das beim Auszug die alte Küche wieder einzubauen ist. Und wie willst Du das machen!? o_O
Am Besten: Rede mit dem Vermieter - da lässt sich sicherlich eine Lösung finden.

Du kannst die Küche jederzeit durch eine neue Austauschen - ABER du musst die Wohnung so übergeben wie du sie bekommen hast. Nämlich mit z.b. der alten Küche drinnen.

Das bedeutet du musst die alte Küche zwischen lagern und beim Auszug die neue Küche mit geben und die alte wieder aufbauen.

Da wäre das eher sinnvoll wenn du mit dem Vermieter redest ob eine neue Küche möglich wäre und du entweder dafür eine etwas höhere Miete bezahlst oder dich an den Kosten beteiligst. Die Küche bleibt dann aber auch in der Wohnung.

oder der Vermieter lässt das zu und du darfst die Küche austauschen und die darf drinnen bleiben - aber lass dir das unbedingt schriftlich bestätigen!

Von Experte Gerhart bestätigt

Klar kannst du das machen. Außer wenn die alte Teil der Wohnung ist. Dann musst du diese wenigstens einlagern und beim Auszug wieder einbauen

Das musst Du mit dem Vermieter absprechen - notfalls darfs Du die alte Zwischenlagern und beim Auszug wieder einbauen.