Nebenjob und zweiter Job, welcher unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt?

3 Antworten

Dann wäre dies ein Midijob und ein 450-Euro-Minijob, falls du den Bruttolohn beim Minijob meinst (und nicht den Nettolohn)!

Wenn dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteurt ;-)

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Somit hast du für deinen Midijob den Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand, also insgesamt weit über 10.000€ einkommensteuerfrei!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  • Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, wird er nicht hinzugerechnet.
  • Wenn der Minijob mit Steuermerkmalen ausgeübt wird, muß er hinzugerechnet werden.

Ist der Nebenjob ein Minijob? Dann wird das Einkommen vom Arbeitgeber pauschal versteuert und zählt somit nicht zu dem von dir zu versteuernden Gesamteinkommen.