Neben Beruf wimpernverlängerung anbieten, geht das?

5 Antworten

In deiner Frage sind so viele missverständnisse und unwissen versteckt,  
und du wirfst hier einiges durcheinander

deshalb :

Das erste was du nach deinem Wimmpernkurs machen musst:

Überprüfe ob du in einem reinen Wohngebiet wohnst.

Wenn ja, dann ist das Betreiben eines jeglichen Gewerbes verboten.

(Das was du vorhast ist ein Gewerbe.)

Wohnst du in einem Mischgebiet, könntest du ein Gewerbe betreiben, jedoch muss dein Vermieter zu stimmen, wenn du in deiner Wohnung gewerblich tätig werden möchtest.

Steht dein Nebenerwerb im direkten Wettbewerb zu deinem Hauptarbeitgeber, könnte das auch zu Problemen führen.

( Was steht dazu in deinem Arbeitsvertrag?)

Hast du das geklärt, und der Vermiter und oder dein Hauptarbeitgeber, stimmen nicht zu, dann kannst du alles vergessen.

Dann wäre hier Schluß.

Stimmt der Vermieter und oder dein Hauptarbeitgeber jedoch zu, dann ist für dich zwingend erforderlich einen Kurs für Existenzgründer besuchen.

Denn dort erfährst du alle wichtigen Dinge und Begriffe die ein Selbstständiger wissen und kennen muss.

Hast du den Wimpernkurs, und den Existenzgründerkurs absolviert,  und dein Vermieter erlaubt in deiner Wohnung ein Gewerbe zubetreiben meldest du, auf dem Ordnungsamt  oder dem Gewerbeamt deiner Stadt, ein Gewerbe an. Fertig.

( Nochmals zur Erinnerung : es gibt kein Kleingewerbe, das kennt das Gewerberecht nicht.)

Und bei einer Gewewerbeanmeldung ist es unerheblich ob in der Tat auch Umsätze oder Gewinne erzielt werden.

Denn alleine die Absicht zur Gewinnerzielung durch den Verkauf von Waren oder dem Anbieten von Dienstleistungen, setzt eine unverzügliche Gewerbeanmeldung voraus.
(Du schreibst ..... neben meinem Beruf ein paar Taler dazuzuverdienen. Also kein richtiges  Gewebe bzw. noch nicht .....)

du siehst dass du mit diesem Satz daneben liegst.

Hast du das Gewerbe angemeldet erhälst du Post von verschiedenen Ämtern und Behörden.

Auch vom Finazamt. In diesem Fragebogen kannst du wählen ob du die Regelbesteuerung nutzen möchtest.

Dann bist du Vorsteuerabzugsberechtigt.

Nutzt du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG, so bist du bis zu einem Jahresumsatz ( nicht Gewinn) von bis zu 17.500€ von der MwST Zahlung rückgestellt.

Das bedeutet, du kannst deine verausgabte MwST , z. B. für Wareneinkäufe beim Finazamt nicht geltend machen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Alles andere erfährst du von deinem Steuerberater und  auf dem Existenzgründerkurs.


Neugierde1212 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 14:06

Danke dir für deine ausführliche Antwort. Hab mich auch nebenbei gerade im Internet schlau gemacht. Da gibt es ja viel Hilfe. Werde das Projekt „nebenbei selbstständig“ nächstes Jahr ansteuern. Mich aber jetzt schon darauf vorbereiten. Danke

wenn du dir was dazuverdienen möchtest.. dann solltest du das schon als Gewerbe anmelden.. sonst gibts Probleme

Sollte gehen. Dein Arbeitgeber sollte aber einverstanden sein. 


Neugierde1212 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 12:09

Arbeite nur TZ, daher hab ich nach Arbeit ne Menge Zeit. Muss ich es ihm sagen?

Zitrus18  23.11.2017, 12:10
@Neugierde1212

ja musst du.. eine Nebenbeschäftigung muss immer dem Arbeitgeber gemeldet werden.. unter Umständen kann er sie dir verbieten

Wenn du es gewerblich (das heißt, mit dem Gedanken daran Geld zu verdienen) machst und es über eine Geringfügikeitsgrenze (hängt von deinem Wohnort ab) hinaus geht, dann musst du das Gewerbe auch anmelden und versteuern.


Neugierde1212 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 12:12

Wo erfahr ich etwas über diese Grenze..? Und im allgemeine über eine gewerbeanmeldung?

Du solltest ein Gewerbe anmelden UND den Haupt-AG von Deiner Nebentätigkeit in Kenntnis setzen.