Namensgebung?

4 Antworten

Solange ihr nicht verheiratet seid/ward hast du erst mal das alleinige Sorgerecht.

Er kann versuchen das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, aber bei der Geburt hat er es nicht, von daher entscheidest du alleine darüber.

Du kannst ihn ja nach seinen Namensvorstellungen fragen, wenn du möchtest. Vielleicht ist ja sogar dein Favorit dabei. Letztendlich musst du für dich entscheiden und es muss sich für dich richtig anfühlen. Alles Gute 🙂

Ihr seid nicht Verheiratet daher hast du freie Namenswahl und der Vater muss das so hinnemen.

Du könntest ihnauch um einen Namens Vorschlag bitten.

Nein, musst Du nicht. Beantrage das alleinige Sorgerecht im Gericht für Dich.


Lilo0220  03.03.2023, 15:07

Solange die beiden nicht verheiratet sind, hat sie das alleinige Sorgerecht, sofern sie es nicht anders haben möchte. Es muss nichts bei Gericht beantragt werden.

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