Nachtschicht trotz ärztlichen Attest?
Hallo..vielleicht hat ja jemand eine Antwort und kann mir helfen..ich bin mit 30 GB in dem Betrieb indem ich arbeite gleichgestellt..trotz ärztlichem Attest das ich keine NS machen darf,werde ich zur Nachtschicht eingeteilt ..obwohl ich in einer Abteilung arbeite wo keine NS stattfindet muss ich in einer anderen Abteilung NS machen..zwar selten aber es geht ums Prinzip..was wenn mir in der NS was passiert?. Wer haftet..LG
Wie lautet der exakte Wortlaut deines Attests?
Das ich für Nachtschichten nicht geeignet bin ..unter anderen Depriphasen..das Attest ist ein Abschlussbericht von einer Rehamasnahme die ich vor einiger Zeit getätigt habe..
1 Antwort
Du bist über den AG bei der Berufsgenossenschaft versichert.
Auch wenn Du trotz Attest in der NS arbeitest.