Nachtschicht als rs in ausbildung?

3 Antworten

Klar, einige RTW fahren ja auch mit 24 Stunden Schichten.

Ja, man darf während des Ausbildungspraktikums zum RettSan bereits im Nachtdienst zum Einsatz kommen, es gibt nicht's, kein Gesetz, was dagegen sprechen würde. An der Lehrrettungswache, wo ich damals mein Ausbildungspraktikum absolviert habe, hatte ich als Praktikant aber keine Nachtdienste. Die Leitung wollte nicht, dass man als Praktikant Nachtdienste fährt, da während der Nachtzeit in aller Regel das Einsatzaufkommen deutlich geringer ist als zur Tageszeit und man in der Nacht auch eine "andere Art" von Notfällen trifft wie Alkoholiktoxikationen und Drogenintoxikationen. Man soll im Praktikum etwas lernen, 160 Stunden sind sowieso wenig Zeit und wenn man dann zum Großteil Nachtdienste mit geringerem Einsatzaufkommen macht, dann sammelt man weniger praktische Erfahrungen. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Ja darfst du.

In meinem Ausbildungsvertrag stand: ,,Nachtdienste sollen 40 Stunden nicht überschreiten." Du darfst also höchstens 1 Woche von den 4 im Nachtdienst arbeiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudentin, Rettungssanitäterin