Nachtfahrt und ausgangsperre?
Ich habe meine Fahrschule in Pfalz, aber meine Freund wohnt in B.Württemberg, ich wohne bei ihm, bin nicht dort angemeldet. Meine Fahrstunde fängt an 20:30 statt.. Wir sind vor Umzug, meine Eltern ziehen auch weg. Wie komm ich nach Hause zu meine Freund?
3 Antworten
Wenn ich das mit der Ausgangssperre richtig verstanden habe, gilt die nur in Gebieten mit entsprechend hoher Inzidenz und man dürfte theoretisch in Gebieten wo keine Ausgangssperre ist, die ganze Nacht rumlaufen, aber evtl. nachts mehr nach Hause gehen, wenn daheim Ausgangssperre ist.
Ohne Führerschein wird es wohlschwierig Kreise zu passieren wo Ausgangssperre herrscht. Wenn man mit dem Auto nicht durch Gebiete fahren dürfte wo Ausgangssperre ist, müsste ja mindestens von Mitternacht bis 5 Uhr früh manche Autobahn leer sein! Aber das ist Logik und nicht Politik.
wie geht das mit deiner fahrschule, wenn sie so weit von deinem derzeitigen aufenthaltsort entfernt ist?
wäre sie am gleichen ort, könnte dich dein fahrlehrer nach der stunde zu hause absetzen. die (vorgeschriebenen) nachtfahrten können jetzt doch erst deutlich nach 21:00 uhr durchgeführt werden, gelten daher wie nachtarbeit und fallen in die zulässigen ausnahmen.
nicht aber, wenn du von der fahrschule noch stundenlang in deine wohnung fahren müsstest.
Wir stehen vor Umzug, also wir machen gleich Umzug zusammen. Deswegen wohne ich bei ihm.
Einfach heimfahren. Es ist bis 24 Uhr erlaubt, alleine spazieren zu gehen, dass man dazu nicht mit dem Auto an- oder abreisen darf, steht nirgends. Fahrschule könnte ebenfalls unter die zig Ausnahmen fallen.
Eure "Ausgangssperre" ist löchrig wie ein Schweizer Käse.
aha, also mit dem eigenen auto zur fahrschule (und zurück) fahren?
oder 100 km "spazieren gehen"?