Nachlass?


23.09.2024, 07:03

Bekomme keine Antwort auf den Nachlass was kann ich tun

3 Antworten

Kommt drauf an. Wenn ihr beide geerbt habt, müsst ihr euch diesen Wissensstand gemeinsam erarbeiten.

Nur weil Schwester vielleicht mehr Kontakt hatte oder im Haus gewohnt hatte - muss sie hier nicht mehr Wissen besitzen.

Wenn Schwester geerbt hat und du den Pflichtteil verlangst - dann kannst du ein Nachlassverzeichnis einfordern.

Ja, denn selbst wenn du nicht im Testament stehst, steht dir ein Pflichtteil zu, der von Gesamterbe errechnet wird. Zuständig ist aber das Amtsgericht, dass diese Daten erheben wird.


Toni2023  23.09.2024, 11:07

Das Nachlassverzeichnis ist vom Erben zu erstellen und dem Pflichtteilsberechtigten aushändigen. Das Amtsgericht ist dafür nicht zuständig.