Was müssen Eltern über das BAB offen legen?
Mein Sohn ist 27 Jahre alt, macht seine 1. Ausbildung zum Gärtner mit wenig Ausbildungsvergütung und ist deshalb von Sachsen nach Niedersachsen gezogenen . Hatte vorher von ALG 2 bezogen und in einer eigenen Wohnung gewohnt. Jetzt sollen wir als Eltern ( geschieden ) unser Einkommen zwei Jahre rückwirkend offen legen. Ist das so ?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ausbildung und Studium
Ja, das ist sowohl beim BAFöG als auch bei der BAB so.
Aus seinem Freibetrag, Kosten der Wohnung etc und dem Einkommen der Eltern wird dann der Bedarf an BAB ermittelt.
Hier ist sogar eine Beispielrechnung:
Woher ich das weiß:Recherche