Nachbarstochter mit 14 schwanger vom 13 Jährigen Nachbarsjungen?

7 Antworten

Theoretisch könnte die 14 Jahrige wegen sexuellen missbrauchs von Kindern verurteilt werden. Nach § 176 Abs 1 wäre da eine Freiheitsstrafe von min 1 Jahr zu verhängen.

Das ist aber sehr unwahrscheinlich.

Aller Voraussicht nach wird nach abs 2 von einer Strafe abgesehen da der Sex wohl einvernehmlich war (vermute ich mal da nichts anderes dazu geschrieben ist) und es keinen großen Unterschied beim Alter und Entwicklungsstand gab

Für den 13 jährigen gar keine Weil noch nicht strafmündig und hier auch vom gesetz geschützt. Wenn das kriegt die 14 jährige fürs kindsmissbrauch ne strafe. Die warscheinlichkeit dafür ist aber äussert gering weil das alter zu nahe bei einander liegt. Sinn und zweck des gesetzes ist Kinder vor den übergriffen ältere menschen zu schützen. Und bei einem solchen alters unterschied kann man kaum von älterren sprechen. Daher wird da warscheinlich nichts bei rumkommen.


5Mai2024 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 08:47

Wenn das alter andersrum wäre, wäre der Junge Pädophil ?

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FouLou  12.07.2024, 08:52
@5Mai2024

Ist das mädchen jetzt Pädophil? Wüsste nicht das es nen unterschied macht ob man die geschlechter tauscht.

Abgesehen davon. Nach meiner ansicht ist, egal wie rum das geschlecht ist, niemand pädophil. Es ist normal das man auf menschen steht die in der eigenen altersklasse sind.

Wenn eine 14 jährige sich jetzt nen 6 jährigen rauspicken und zu sexuellen handlungen überreden würde. Dann sieht das ganze ggf. schon wieder etwas anders aus. Aber nicht bei 13 und 14 wo im schnitt die beiden ein jahr auseiandner sind.

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Da beide zu jung sind werden sie keine Strafe bekommen. Aber je früher mit dem Kinderkriegen angefangen wird, desto eher ist der Nachwuchs aus dem Haus und man hat noch was vom Leben.


Stefan1248  12.07.2024, 08:28

solange die dann mit 28 nicht Oma wird…

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Nun, ich denke nicht das man die beiden bestrafen sollte. Eher im Gegenteil: Die beiden brauchen jetzt jede Unterstützung die sie bekommen können. Wenn das Elternhaus halbwegs intakt ist, würde ich das Kind zur Welt kommen lassen, und es in der Familie mit Oma, Opa und Uroma gemeinsam behütet aufwachsen lassen. Die "Eltern" sind ja noch Schulpflichtig und sollten die Schule auch weiter sorgenfrei besuchen können mit dem Ziel einen guten Abschluss hin zu bekommen.

Problematisch wird das ganze wenn die Familien eben nicht intakt sind und von Seiten der Eltern die beiden keine Unterstützung erwarten dürfen. Denke dann würde ich die Schwangerschaft abbrechen, so leid es mir tut so etwas zu sagen.

Falls Fall 1 zutrifft, alles alles gute und viel Glück mit dem kleinen Paket

Da würde ich locker 2 Wochen Hausarrest geben. Plus eventuell Smartphoneentzug.