Nachbarn beschweren sich damit ich durch den eigenen garten gehe?
bin relativ neu hier eingezogen, die vormieter meinten allerdings dass meine nachbarn sehr schwierig sind, im allgemeinen (vormieter sind meine juniorchefin und chef)
die sachlage habe ich auf dem bild schnell aber deutlich erklärt, wenn ich vom einkaufen komme parke ich immer auf meinem äußeren parkplatz und trage den einkauf etc. immer auf meinen balkon und hole ihn von da herein, da der hauseingang auf der mitte der anderen gebäudeseite liegt und mir der weg vom parkplatz bei zb getränkekisten zu weit weg ist.
ich laufe also immer in unserem garten zwischen den hecken und dem zaun der nachbarn auf meinen parkplatz. die vormieter haben das bereits 8 jahre so gemacht und einen kleinen trampelpfad erzeugt
normalerweise hängt an der seite vom balkon ein gitter das abmontiert wurde (4 schrauben) und der balkonboden hängt ungefähr 60-70cm über dem rasen auf dem ich laufe, ich steige immer mit dem knie auf die balkonkante und stehe dann auf
die nachbarn sitzen ab und zu in ihrer hütte bzw art carport hinter dem zaun und fühlen sich gestört wenn ich dort 3x alle 3 tage vorbeilaufe und beschweren sich damit das nicht der hauseingang ist
beim einzug habe ich mit dem vermieter gesprochen und er hat gemeint ich könne weiterhin diesen weg nutzen er hat da nichts dagegen
jetzt drohen mir die nachbarn allerdings sich bei meinem vermieter zu beschweren und wenn das nichts bringt, zur stadtverwaltung zu gehen
wie ist denn da die rechtslage wenn die nachbarn mir wirklich dumm kommen wollen? es ist doch unser garten und das okay vom vermieter habe ich auch bekommen, zudem laufe ich da nicht jeden tag ein oder aus, nur wenn ich etwas vom auto nach drinnen tragen muss oder umgekehrt. könnte mir da wer helfen?
edit zum verständnis, im mietvertrag steht die mitnutzung vom garten mit drin
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
"beim einzug habe ich mit dem vermieter gesprochen und er hat gemeint ich könne weiterhin diesen weg nutzen er hat da nichts dagegen"
Und damit ist das gegessen. Auf der Zeichnung steht klar, dass das komplett Dein Gelände ist bzw. zu Eurem Haus gehört. Da macht auch die Stadtverwaltung nicht.
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Du betrittst oder beschädigst nicht das Gelände der Nachbarn. Sie können dir nichts anhaben.
Die Stadtverwaltung hat da absolut kein Mitspracherecht, da ihr dieses Gelände nicht gehört.
Gehe weiter deinen Weg und beachte sie bestmöglichst nicht.
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Die Skizze zeigt es
Du verletzt die Rechte der Nachbarn nicht.
Nachbar hat nichts zu melden und Stadtverwaltung kümmert sich auch nicht darum. Auch ein Schiedsgericht würde es nicht untersagen.
Problematisch kann es nur dann werden, wenn die Nachbar den Vermieter solange bequatschen bis er es untersagt.
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Kompliziert
Ist der Vermieter der Eigentümer des gesamten Gebäudes ? Dann ist es einfach.. er hat es erlaubt .. fertig.
Ist es eine Eigentümergemeinschaft und der Beschwerdeführer Eigentümer oder Mieter eines anderen Eigentümers .. dann hilft ein Blick in die Teilungserklärung ... da muss genau stehen was ausserhalb der Wohnung (Sondereigentum) Gemeinschaftseigentum ist. Üblicherweise sind Gärten Gemeinschaftseigentum mir Sondernutzungrecht .. d.h. die Tomaten darf der Nutzer für sich beanspruchen aber nicht verbieten das Wege benutzt werden.
Das muss der Vermieter klären der die Nutzung ja genehmigt hat. Du bist Mieter und hast keinen zugriff auf die Teilungserklärung. Den Nachbarn der meckert würde ich einfach ignorieren bzw sagen er möge das rechtlich klären lassen ...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/D4Tw33K4ZZ/1444749617_nmmslarge.jpg?v=1444749617000)
mein vermieter ist steuerberater und besitzt meines wissens nach mehrere immobilien in der straße. ein älterer herr, allerdings total nett. Ist der eigentümer, wir haben noch einen hausmeister der mit im haus wohnt, sind allerdings alles mietwohnungen. laut dem grundriss vom grundstück, also quadratmeteraufteilung ist der garten teil unseres grundstücks.
das ist allerdings nicht wirklich ein garten, eher eine art begrünung. also nicht wirklich nutzfläche, einfach ein stück rasen, lang und schmal. der vermieter hat allerdings nichts dagegen, wurde am tag des einzugs direkt besprochen um sowas vorzubeugen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
hmm du darfst vieles nicht an der Grundstücksgrenze, aber da die Lücke passieren darfst du. Du beschädigst ja nicht sein eigentum... und wenn er sich gestört fühlt, muss er eben sich woanders hin legen, anstatt so dicht an die Grenze