Nachbarn beschweren sich damit ich durch den eigenen garten gehe?

6 Antworten

"beim einzug habe ich mit dem vermieter gesprochen und er hat gemeint ich könne weiterhin diesen weg nutzen er hat da nichts dagegen"

Und damit ist das gegessen. Auf der Zeichnung steht klar, dass das komplett Dein Gelände ist bzw. zu Eurem Haus gehört. Da macht auch die Stadtverwaltung nicht.

Du betrittst oder beschädigst nicht das Gelände der Nachbarn. Sie können dir nichts anhaben.
Die Stadtverwaltung hat da absolut kein Mitspracherecht, da ihr dieses Gelände nicht gehört.

Gehe weiter deinen Weg und beachte sie bestmöglichst nicht.

Die Skizze zeigt es

Du verletzt die Rechte der Nachbarn nicht.

Nachbar hat nichts zu melden und Stadtverwaltung kümmert sich auch nicht darum. Auch ein Schiedsgericht würde es nicht untersagen.

Problematisch kann es nur dann werden, wenn die Nachbar den Vermieter solange bequatschen bis er es untersagt.

Kompliziert

Ist der Vermieter der Eigentümer des gesamten Gebäudes ? Dann ist es einfach.. er hat es erlaubt .. fertig.

Ist es eine Eigentümergemeinschaft und der Beschwerdeführer Eigentümer oder Mieter eines anderen Eigentümers .. dann hilft ein Blick in die Teilungserklärung ... da muss genau stehen was ausserhalb der Wohnung (Sondereigentum) Gemeinschaftseigentum ist. Üblicherweise sind Gärten Gemeinschaftseigentum mir Sondernutzungrecht .. d.h. die Tomaten darf der Nutzer für sich beanspruchen aber nicht verbieten das Wege benutzt werden.

Das muss der Vermieter klären der die Nutzung ja genehmigt hat. Du bist Mieter und hast keinen zugriff auf die Teilungserklärung. Den Nachbarn der meckert würde ich einfach ignorieren bzw sagen er möge das rechtlich klären lassen ...


D4Tw33K4ZZ 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 22:22

mein vermieter ist steuerberater und besitzt meines wissens nach mehrere immobilien in der straße. ein älterer herr, allerdings total nett. Ist der eigentümer, wir haben noch einen hausmeister der mit im haus wohnt, sind allerdings alles mietwohnungen. laut dem grundriss vom grundstück, also quadratmeteraufteilung ist der garten teil unseres grundstücks.

das ist allerdings nicht wirklich ein garten, eher eine art begrünung. also nicht wirklich nutzfläche, einfach ein stück rasen, lang und schmal. der vermieter hat allerdings nichts dagegen, wurde am tag des einzugs direkt besprochen um sowas vorzubeugen

0

hmm du darfst vieles nicht an der Grundstücksgrenze, aber da die Lücke passieren darfst du. Du beschädigst ja nicht sein eigentum... und wenn er sich gestört fühlt, muss er eben sich woanders hin legen, anstatt so dicht an die Grenze