Nach Freispruch für immer frei?

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Sollte geändert werden.

Gesetzentwurf liegt Bundestag seit Juni ds. J. vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

"nicht zweimal zur Verantwortung gezogen" bedeutet jedenfalls in Deutschland "nicht zweimal bestraft": Wenn jemand für ein Delikt verurteilt wurde und die Strafe abgeleistet hat, kann er nicht für exakt diese Tat noch einmal zur Verantwortung gezogen werden. Wenn ich also heute meinen Nachbarn verprügle und dafür bestraft werde, kann mich niemand erneut für die Tat von heute bestrafen. Verprügle ich ihn aber morgen wieder, ist es nicht die selbe Tat und ich kann somit zweimal für Körperverletzungen verurteilt werden, aber nur jeweils einmal pro Tat.

Wenn das Verfahren fehlerhaft war, kann auch zu juristischen Mitteln gegriffen werden, die korrigierend eingreifen. Das ist aber auch keine erneute Verurteilung, sondern eine Korrektur des fehlerhaften Spruchs.

Wer freigesprochen wurde, ist nicht bestraft, also gilt es bei Freispruch ohnehin nicht. Wenn nach einem Freispruch erhebliche Zweifel oder offensichtliche neue Erkenntnisse aufkommen, kann durchaus das Verfahren wieder aufgegriffen werden.

In den USA kann es anders sein.

Wenn das Verfahren aufgrund von mangelnden Beweisen oder einer Falschaussage eingestellt wird, kann man natürlich noch später zur Rechenschaft gezogen werden

Nein Freispruch ist ja keine Bestrafung.

Ansonsten stimmt es natürlich das man für die selbe Tat nicht 2 mal bestraft werden kann.