Nach 3 jähriger Ausbildung als Einzelhandel-Kaufmann mit mittlerem Abschluss eine Weiterbildung als Handelsfachwirt möglich?
Meine Frage, um es etwas deutlicher zu machen, lautet : Ich habe jetzt meinen mittleren Abschluss und wollte eine Ausbildung als Einzelhandel-Kaufmann machen. Wenn ich die Ausbildung , sagen wir mal ,mit einem sehr guten bis zu einem guten-Abschluss gemeistert habe, ist es dann möglich für mich eine Weiterbildung als Handelsfachwirt zu machen und wenn ja wie lange würde diese Weiterbildung dauern? Weil manche sagen, dass ich noch mein (Fach)-Abitur absolvieren muss nachdem oder während ich meine Ausbildung als Einzelhandel-Kaufmann mache um in die Qualifikation für eine Weiterbildung als Handelsfachwirt zu kommen? Oder ist eine erfolgreich beendete Ausbildung als Einzelhandel-Kaufmann vom gleichen Wert wie ein Fach-Abitur-Abschluss?
Danke schon mal im voraus!
1 Antwort
Wenn ich die Ausbildung , sagen wir mal ,mit einem sehr guten bis zu einem guten-Abschluss gemeistert habe, ist es dann möglich für mich eine Weiterbildung als Handelsfachwirt zu machen
Ja. Als Kaufmann im Einzelhandel benötigst du ein Jahr Berufspraxis, um zu den Handelsfachwirt-Prüfungen zugelassen zu werden. Deine Noten des Kaufmann-Abschlusses spielen dabei keine Rolle.
und wenn ja wie lange würde diese Weiterbildung dauern?
Berufsbegleitende Lehrgänge dauern 12 bis 24 Monate.
Weil manche sagen, dass ich noch mein (Fach)-Abitur absolvieren muss nachdem oder während ich meine Ausbildung als Einzelhandel-Kaufmann mache um in die Qualifikation für eine Weiterbildung als Handelsfachwirt zu kommen?
Diese Leute haben keine Ahnung und sollten besser die Klappe halten.
Oder ist eine erfolgreich beendete Ausbildung als Einzelhandel-Kaufmann vom gleichen Wert wie ein Fach-Abitur-Abschluss?
Das kann man durchaus so sehen. Wenn du als Kaufmann im Einzelhandel mindestens drei Jahre Berufserfahrung hast, kannst du die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten, nachdem du an der Hochschule ein Eignungsfeststellungsverfahren (oder ein Probestudium von mindestens einem Jahr) erfolgreich abgeschlossen hast.