MwSt. Vorsteuererstattung am 15. Januar?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe meine Umsatzsteuererklärung für Dezember 2023 am 10. Januar 2024 abgegeben.

Das war die Umsatzsteuervoranmeldung nicht die Erklärung.

Sollte die Vorsteuer zu den Einkünften von 2023 oder 2024 gehören?

Es gilt das Zufluss und Abflussprinzip und damit gilt das Geld in dem Jahr als Betriebseinnahmen in dem es dir zugeflossen ist, bei dir 2024. Die sog "kurze Zeit" kommt nur bis zum 10. Des Monats in Betracht.

Soweit ich weiß, ist die Vorsteuer ein wiederkehrendes Einkommen und sollte die 10-Tage-Regel einhalten. Ich kann mich aber auch irren.

Genau, aber Zufluss war ja am 15. Und nicht in den ersten 10 Tagen.

Entschuldigung, wenn mein Deutsch nicht korrekt ist. Es ist nicht meine Hauptsprache.

Keine Sorge es gibt "Biodeutsche" (Zitat) die Misshandeln auf dieser Plattform täglich die deutsche Sprache, welche du relativ fehlerfrei hinbekommen hast, um ein vielfaches!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

goodman2019 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:49

Vielen Dank für Ihre Hilfe und die klare Antwort :)

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