Mutter Kind Parkplatz?

8 Antworten

Da dürfen auch alle anderen Leute parken. Egal ob sie ein Kind dabei haben oder einfach nur einen Parkplatz haben wollen

Es gibt kein Gesetz welches das Parken auf solchen Plätzen nur bestimmten Leuten erlaubt und allen anderen verbietet.

Selbiges gilt für "Frauenparkplätze". Da darf auch jeder andere parken dem es dort gefällt.

Sicher, nett sein geht anders. Aber es ist eben keine gesetzliche Grundlage hinter solchen Stellplätzen.

Ein offiziell ausgeschilderter BEHINDERTEN-Parkplatz ist eine ganz andere Geschichte. Dazu braucht es einen offizielle Parkerlaubnis die man nur bekommt, wenn man die Notwendigkeit vorher nachweisen kann.


ronalda  23.02.2024, 08:16

Wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt hat der Betreiber das Hausrecht.

lynnmary1987  23.02.2024, 08:17
@ronalda

Ja, und dieses Recht erlaubt ihm, seine Parkplätze so anzumalen und auszuschildern wie es ihm gefällt.

Es darf danach trotzdem jeder so parken wie er will.

Wenn es dem Betreiber nicht passt, muss er die Person selbst ansprechen und es genau dieser Person untersagen genau jetzt auf genau dem Platz zu stehen. Pauschal geht das nicht.

ronalda  23.02.2024, 08:18
@lynnmary1987

Richtig, wenn es ihm nicht passt, kann er auch abschleppen lassen.

lynnmary1987  23.02.2024, 08:19
@ronalda

Dann aber auf seine Kosten. Inkl Schadensersatz an den Fahrzeugbesitzer.

Man darf auch auf seinem eigenen Grund und Boden nicht eine bestimmte Gruppe von Leuten benachteiligen wenn es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt.

ronalda  23.02.2024, 08:24
@lynnmary1987

Doch, man darf sich die Leute aussuchen. Wahrscheinlich muss das dann deutlich kennzeichnen.

lynnmary1987  23.02.2024, 08:29
@ronalda

Nein, das verstieße gegen das Gesetz zur allgemeinen Gleichbehandlung.

Teil III / Abschnitt 1 / Paragraph 31

RIS - Gleichbehandlungsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 23.02.2024 (bka.gv.at)

§ 31.Paragraph 31,
  1. Auf Grund des Geschlechts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat, oder der ethnischen Zugehörigkeit darf niemand unmittelbar oder mittelbar beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum, diskriminiert werden. Diskriminierungen von Frauen auf Grund von Schwangerschaft oder Mutterschaft sind unmittelbare Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts.
Nayes2020  23.02.2024, 08:37
@lynnmary1987

dieses gesetz findet hier aber keine anwendung. sonst könnte ich dies ja auch rezitieren wenn ich auf dem behindertenparkplatz parken will

Romy0  23.02.2024, 08:38
@lynnmary1987 Gekennzeichnete Parkplätze: Was gilt für Frauenparkplätze und Mutter-Kind-Parkplätze?

Der Gesetzgeber kennt weder Frauenparkplätze noch Mutter-Kind-Parkplätze. Beide Parkflächen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gesondert geregelt. Das bedeutet: Bei der Ausweisung eines Frauen- bzw. Mutter-Kind-Parkplatzes handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, nicht um ein Gebot. Dies gilt jedoch nur auf öffentlichen Parkplätzen bzw. öffentlichen Parkhäusern, da nur hier die StVO gilt.

Anders sieht es auf privaten Parkflächen aus. Parkhaus-Betreiber oder Supermarkt-Inhaber dürfen eigene Regeln für die Nutzung ihrer Parkflächen festlegen. Sie können auch darauf bestehen, dass diese Parkflächen eingehalten werden. Wer unberechtigt auf einem Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplatz parkt, muss mit einem Hausverbot rechnen. Darüber hinaus dürfen Fahrzeuge, die einen Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplatz unberechtigt nutzen, vom Parkplatz-Eigentümer abgeschleppt werden – auf Kosten des Fahrzeug-Halters.

https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/mutter-kind-und-frauen-parkplatz/#:~:text=Wer%20unberechtigt%20auf%20einem%20Frauen,auf%20Kosten%20des%20Fahrzeug%2DHalters.

Naja der Sinn hinter diesen Parkplätzen ist das sie größer sind. Wenn Kinder eben aussteigen, Kinderwagen rausholen usw.

Sie sind auch näher am Eingang um den Einkauf mit Kids zu erleichtern.

Das fällt bei Schwangeren beides ja noch nicht an.

Ich würde mir als Schwangere die Freiheit nehmen dort zu parken. Bei den engen Parklücken kommt man mit Kugel ja nicht mehr aus dem Auto. Und ich finde, das kann man auch verargumentieren, falls einem einer blöd kommt.


Tobi1980670  29.02.2024, 13:34

das stimmt. Aber am Anfang der Schwangerschaft kommt man ja noch ohne dieses Hindernis aus dem Auto.

Stadthuhn  29.02.2024, 14:16
@Tobi1980670

Klar. Sofern es einem nicht gesundheitlich schlecht geht, sollte man dann natürlich auf einem anderen Parkplatz parken.

Da dürfen auch andere parken. Aber man sollte schon woanders parken, wenn man eigentlich auch ein paar Schritte weiter gehen kann.

Niemand kann dir verbieten dort zu parken. Nur bei Behindertenparkplätzen ist das der Fall. Aber es sollte wirklich nur der dort parken, der den Parkplatz benötigt. Bei einer Schwangerschaft fällt mir persönlich jetzt kein Grund ein, warum man einen größeren Parkplatz benötigen sollte.


lynnmary1987  23.02.2024, 08:15

Fällt dir nicht ein? Mir schon. Mit Bauch und weniger Beweglichkeit schlängelt man sich nicht mal eben durch eine nur halb zu öffnende Autotür in einer engen Parklücke sondern ist sehr froh, wenn man die Tür ganz aufmachen kann ohne das nächste Auto zu beschädigen.

Romy0  23.02.2024, 08:18
@lynnmary1987

Man muss auch nicht so eng an andere parken. Auch ohne Schwangerschaft parke ich doch nicht so, dass ich die Autotür kaum aufbekomme! Wenn man keinen Parkplatz direkt vor der Eingangstür sucht, ist idR genug frei.

lynnmary1987  23.02.2024, 08:21
@Romy0

Hast du dich schonmal in einem 0815 Parkhaus umgeschaut? Die Lücken sind nicht besonders großzügig Dimensioniert und dazu gibts immer mehr SUVs die eben breiter sind. und ob deiner Meinung nach "in der Regel" genug frei ist, spielt bei einem vollen Parkhaus auch keine Rolle.

Romy0  23.02.2024, 08:24
@lynnmary1987

Ich habe in einem Parkhaus noch nie einen Eltern-Kind Parkplatz gesehen? Die sind doch meist eher vor Supermärkten, davon gehe ich hier auch aus und in der Frage geht es doch um Parkplätze, nicht um Parkhäuser.
Wieso regst du dich hier eigentlich so auf? Ich sagte doch, sie darf da parken soll es aber vermeiden wenn es nicht notwendig ist. Wenn es aus irgendeinem Grund doch notwendig sein sollte, sage ich sicher nichts dagegen.

lynnmary1987  23.02.2024, 08:24
@Romy0

Du hast auch anscheinend noch nie enge Parklücken gesehen... daher schein eine weitere Unterhaltung sinnbefreit. Mach mal eine Feldstudie zur Weiterbildung.

Romy0  23.02.2024, 08:26
@lynnmary1987

Komm mal wieder runter! Hast du heute nicht gut geschlafen oder gehst du immer gleich so auf? Ich sagte mehrmals, wenn es aus irgendeinem Grund notwendig ist, spricht nichts dagegen. Wo liegt dein Problem? Stänkerlaune?

Gorkon193  23.02.2024, 10:16

Du warst nie schwanger ,oder

Romy0  23.02.2024, 10:44
@Gorkon193

Diese Aussagen sind immer wieder niedlich. Doch ich war schwanger und konnte problemlos ganz normal parken, einkaufen usw.


und bevor du schreibst „es gibt Frauen denen es sehr schlecht geht“. Ja, das ist mir durchaus bewusst. Diese Frauen werden aber auch nicht selbst einkaufen gehen können.

Gorkon193  23.02.2024, 10:46
@Romy0

Schön für dich, gibt auch Frauen denen es nicht gut dabei geht und trotzdem einkaufen müssen

Romy0  23.02.2024, 10:56
@Gorkon193
Aber es sollte wirklich nur der dort parken, der den Parkplatz benötigt. 

Ich habe hier schon bereits mehrmals erwähnt, dass es meiner Meinung nach absolut in Ordnung ist, wenn man den Parkplatz wirklich benötigt. Einfach nur weil man schwanger ist, ist jedoch in meinen Augen kein Grund. Wenn es ihr schlecht geht und kein anderer Mensch für sie einkaufen geht sage ich absolut nichts dagegen, ist ja auch nicht bei den meisten der Fall und deshalb blockieren schwangere nicht permanent diesen Parkplatz. Keine Ahnung, was man sich da eigentlich so aufregen muss^^

Gorkon193  23.02.2024, 10:59
@Romy0

Du regst dich als einzige auf....übrigens hab ich schon erwähnt,dass so ein Schild keine "Pflicht" bedeutet,da kann sich jeder draufstellen.

Romy0  23.02.2024, 11:06
@Gorkon193

Ich rege mich keineswegs auf. Ich finde es nur sehr amüsant, wie hier manche aufbrausend werden nur weil ich der Meinung bin, dass man solche Parkplätze nur begründet nutzen soll. Ist ja nicht so, als könnte ich es jemanden verbieten ^^

Die Pflicht besteht nicht, wenn die StVO gilt, richtig. Auf privaten Parkplätzen (was auf Supermarktparkplätzen nunmal meist zutrifft) sieht das jedoch anders aus. Wenn der Eigentümer also ein Problem damit hat, dass jemand unberechtigt auf diesen Parkplatz steht kann er Hausverbot erteilen oder das Auto abschleppen lassen, auf kosten des Halters.

Gorkon193  23.02.2024, 11:46
@Romy0

Apropo Hausverbot und FrauenPP.....ein Hausverbot kann nur verfügt werden wenn es auch angemessen ist, vermeintlich falsch parken gehört nicht dazu. Ein Supermarkt ,der Autos abschleppen lässt wenn auf so einem PP einer steht der keine Frau ist, wird auf den Kosten immer sitzen bleiben. Beim BehindertenPP siehts das anders aus.

Romy0  23.02.2024, 11:51
@Gorkon193

Wenn du meinst es besser zu wissen, lasse ich dich gerne in deinem Glauben, ist ja nicht mein Problem. Mir ist das echt keine weitere Diskussion wert.

Gorkon193  23.02.2024, 12:10
@Romy0

Jepp, ein guter Freund leitet hier einen Kaufland...vll. solltest du nicht so viel hineininterpretieren und von dir auf Andere schließen....man will sich doch bloß austauschen und diskutieren....

Romy0  23.02.2024, 12:19
@Gorkon193
Jepp, ein guter Freund leitet hier einen Kaufland...

Quelle: „Vertrau mir Bruder“

Gekennzeichnete Parkplätze: Was gilt für Frauenparkplätze und Mutter-Kind-Parkplätze?

Der Gesetzgeber kennt weder Frauenparkplätze noch Mutter-Kind-Parkplätze. Beide Parkflächen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gesondert geregelt. Das bedeutet: Bei der Ausweisung eines Frauen- bzw. Mutter-Kind-Parkplatzes handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, nicht um ein Gebot. Dies gilt jedoch nur auf öffentlichen Parkplätzen bzw. öffentlichen Parkhäusern, da nur hier die StVO gilt.

Anders sieht es auf privaten Parkflächen aus. Parkhaus-Betreiber oder Supermarkt-Inhaber dürfen eigene Regeln für die Nutzung ihrer Parkflächen festlegen. Sie können auch darauf bestehen, dass diese Parkflächen eingehalten werden. Wer unberechtigt auf einem Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplatz parkt, muss mit einem Hausverbot rechnen. Darüber hinaus dürfen Fahrzeuge, die einen Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplatz unberechtigt nutzen, vom Parkplatz-Eigentümer abgeschleppt werden – auf Kosten des Fahrzeug-Halters.

https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/mutter-kind-und-frauen-parkplatz/#:~:text=Wer%20unberechtigt%20auf%20einem%20Frauen,auf%20Kosten%20des%20Fahrzeug%2DHalters.