Mutter Kind heim?
Guten Tag,
Mein Name ist Alex, ich bin 23 Jahre alt. Meine Freundin 20 Jahre alt. Wir haben eine eigene Wohnung 2 Zimmerwohnung (Kinderzimmer, Wohnzimmer, Küche, Flur und Badezimmer). Meine Freundin und ich schlafen im Wohnzimmer. Das Kinderzimmer ist recht groß. Die Wohnung ist auch komplett eingerichtet. Meine Freundin hatte schon immer Probleme mit dem Jugendamt. Ich hatte noch nie Probleme mit Jugendamt hatte auch nie was mit dem Jugendamt zu tun. Sie hatte vor ein Monat Gericht aber das war nur Anhörung kein Beschluss, weil das Jugendamt das Sorgerecht von ihr entziehen wollte und Kind wegnehmen. Der Anwalt von ihr hat gesagt, darf sie nicht mit ihren Freund zusammenziehen? Dann hat der Richter das Jugendamt gefragt, ob die irgendwelche Akte von Kindesvater haben (also mich) dann meinte das Jugendamt, die haben nichts. Meine Freundin hat das Sorgerecht und alles behalten. Jetzt ist es so, dass Jugendamt hat zu ihr gesagt, entweder Mutter Kind heim oder das Kind geht weg. Das Jugendamt hat kein Beschluss von Gericht, meine Freundin hat die komplette Sorgerecht genauso wie Aufenthaltsbestimmungsrecht und bei mir haben die keine Akte und beim letzten Gericht auch, wenn es nur Anhörung war, wurde besprochen, dass sie bei mir leben kann und jetzt sagt Jugendamt nein ?
Ich brauche eure Ratschläge. Ich habe mir vorgenommen einem Anwalt zu nehmen. Aber meine Frage an euch: darf Jugendamt in diesem Fall sowas machen ?
2 Antworten
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Du hast nicht die gemeinsame Sorge? Dann würde ich das erstmal in Angriff nehmen!
Offensichtlich traut man ihr ja nicht zu, sich entsprechend um das Kind zu kümmern. Wobei man ja auch nicht einfach so außer Acht lassen kann, dass es dich auch noch gibt.
Ihr solltet euch dringend einen Anwalt suchen. Der kann mit euch dann besprechen wie man am Besten vorgeht.
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Das ist richtig. Und wenn ihr die gemeinsame Sorge habt, dann muss das Jugendamt auch dich anhören! Und wenn sie trotzdem der Meinung sind, dass Mutter und Kind ins Heim sollten, dann müssten sie deine Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen.
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Das heißt, wenn ich das geteilte Sorgerecht habe, braucht das Jugendamt dann Zustimmung von mir das meine Freundin und das Baby in Mutter Kind heim bleiben soll?
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So ist es. Ersatzweise kann bei fehlender Zustimmung durch dich auch das Familiengericht diese Zustimmung geben, wenn es das für unbedingt wichtig erachtet, dass das Kind nicht bei euch bleibt!
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OK. Ich möchte, dass das mein Kind und meine Freundin bei mir wohnen. Die Wohnung ist alles eingerichtet und fertig. Ich habe meine Freundin gesagt, ohne Sorgerecht kann ich nichts anfangen. Wenn ich Sorgerecht habe, habe ich automatisch aufenthaltsbestimmungsrecht das heißt, ich kann auch entscheiden, wo das Kind schlafen soll.
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Sie hatte ja Gericht. Vor ein Monat. Das war aber nur Anhörung und da hat Jugendamt gesagt, die musst in ein Mutter Kind heim gehen und ihr Anwalt hat gefragt zu dem Richter, darf sie nicht mit ihrem Freund zusammenwohnen dann hat der Richter zu Jugendamt gefragt, ob die irgendwelche Akte oder vorliegen gegen Kindesvater. Das hätten die nichts und dann meinte der Richter, sie darf dann bei mir wohnen. Aber es wird sowieso nochmal Gericht kommen wegen Beschluss, weil bei letztem Gericht war nur Anhörung. Nur meine Freundin hat Angst, wenn sie mir geteilte Sorgerecht gibt und dann einfach aus dem Mutter Kind heim geht das Kind weggenommen wird.
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Nur meine Freundin hat Angst, wenn sie mir geteilte Sorgerecht gibt und dann einfach aus dem Mutter Kind heim geht das Kind weggenommen wird.
Das ist Unsinn!
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Also kann das Jugendamt das Kind nicht wegnehmen, wenn sie mir das Sorgerecht gibt und einfach Mutter Kind heim verlässt? Es gab kein Gerichtsbeschluss, dass sie in Mutter Kind heim gehen musst. Sie wurde sozusagen von Jugendamt gezwungen darein zu gehen
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Nochmal: wenn das Gericht es auf anraten des Jugendamtes entscheidet, dann kann man das Kind und sie ins Mutter/Kind - Heim stecken. Nun warte doch erstmal den Beschluss ab!
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Es geht darum, dass letzte Gericht hat der Richter gesagt, sie darf bei mir wohnen. Jetzt kam das Jugendamt und meinte, nein die musst Mutter Kind heim gehen
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Das Amt hat einen Amtsleiter, aber keinen Chef, der noch darüber sitzt. Es gibt also Niemanden, der sagen kann, dass das Jugendamt das nicht darf. Die einzige Möglichkeit ist, vor Gericht zu ziehen + dagegen zu klagen. Dann entscheidet ein Richter, wo er denkt, dass das Kind besser aufgehoben ist + das Sorgerecht bleibt. Und seine Entscheidung hängt davon ab, wer die besseren Argumente hat: Der Rechtsanwalt des Amtes oder der Deiner Freundin.
Nein. Meine Freundin und ich werden zum Jugendamt gehen und gemeinsame Sorgerecht machen. Meine Freundin musst nur schriftlich schreiben, dass sie geteilte Sorgerecht mit mir haben möchte