Muss mein Vermieter in dem Fall die Küche übernehmen?

6 Antworten

etzt hat mein Vermieter diese Person abgelehnt, weil Sie ein Kind hat (dies ist noch einem Urteil des BGH nicht erlaubt).

dann müsste die Person dann vor Gericht ziehen und klagen. Nur

A.) muss sie erstmal beweisen dass das Kind der Grund war wieso sie die Wohnung nicht bekommen hat. Der Vermieter brauch nur sagen dass er bei ihr kein gutes Gefühl gehabt hat - das reicht. Da müsste sie schon fast schriftlich haben dass er das gesagt hat

b.) angenommen sie gewinnt vor Gericht: Ich würde dann nicht in der Wohnung wohnen wollen mit einem Vermieter gegen den ich vor Gericht gezogen bin. das könnte interessant werden...

Hatte ich jetzt einfach Pech, oder muss mein Vermieter mir in diesem Fall die Küche abkaufen?

nein muss er nicht. Er hat dir ja nur gesagt dass du einen Nachmieter suchen kannst der die Küche abnimmt. Aber nicht dass er irgendeinen Nachmieter von dir akzeptieren muss. Die Gründe für die Ablehnung betreffen dich nicht

  • Der Vermieter muss keinerlei Nachmieter akzeptieren
  • Er muss entsprechend auch nicht die Küche übernehmen, nur weil ein potentieller Nachmieter die genommen hätte
  • Gegen die Ablehnung kann nur die (Nicht)Nachmieterin rechtlich vorgehen, sofern sie das denn wünscht - deswegen erhält sie die Wohnung aber trotzdem nicht. (Und je nach Konstellation kanns sogar erlaubt sein offen wegen dem Kind abzulehnen z.B. wenns nur eine Ein Zimmer Wohnung ist, die demographische Mietergemeinschaft einheitlich z.B. Studenten oder Rentner sind usw. usw. Nur so nebenbei). Der Vermieter wäre zudem sehr dumm, wenn er für diese Begründung Nachweise geliefert hat - die potentielle Diskriminierung hat aber rein gar nichts mit dir und deiner Küche zu tun.

Es reicht nicht, dem Vermieter eine Person zu präsentieren. Er muss die Möglichkeit der Auswahl haben und darf auch alle ablehnen, unabhängig von der Küche.

nein, er kann darauf bestehen das sie sie ausbaust oder ihm schenkst, ist die Frage was ist für Dich günstiger

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Vermieter muss weder den von Dir gestellten Nachmieter akzeptieren, noch Deine Einbauküche abkaufen

Du darfst aber bis zum Ende der Kündungsfrist Miete zahlen