Muss mann als Azubi AU-Schein der Krankenkasse vorlegen?

4 Antworten

Wie andere schon schrieben, bekommst du vom Arzt drei Ausfertigungen der AU - eine für dich, eine für den Arbeitgeber und eine für die Krankenkasse.

Die für die Krankenkasse steckst du in einen Briefumschlag und schickst sie dorthin. Das ist deshalb wichtig, weil du, falls es doch mal länger dauern sollte, nach sechs Wochen ja Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse hast anstelle der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dafür muss aber die Krankschreibung lückenlos belegt sein. Und das ist sie, wenn dieser Zettel immer brav zur Krankenkasse gewandert ist.

Die AU für den Arbeitgeber bekommt eben dieser. Laut Gesetz muss dieser bei "mehr als drei Tagen" dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Arbeitgeber dürfen aber auch verlangen, dass direkt ab Tag eins der Erkrankung eine AU vorgelegt wird.

Bei Azubis gibt es dann noch den Sonderfall der Berufsschultage. Wenn du an so einem krank bist, muss sowohl die Schule als auch der Ausbildungsbetrieb informiert werden. Und auch die Schule kann verlangen, dass die AU dort innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitfensters mit Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebs vorgelegt wird. Wie genau des gehandhabt wird, musst du allerdings in deiner Berufsschule erfragen, die genauen Details und Fristen können da von Schule zu Schule variieren!

Du bekommst vom Arzt eine Ausfertigung für den Arbeitgeber und eine für die Krankenversicherung.

Diese muss innerhalb einer Woche zur Krankenkasse. Ansonsten riskiert du deinen Anspruch auf Krankengeld.

Die AU wird in drei Exemplaren ausgestellt: eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse und einen für den Patienten selbst.

Was du "gehört" hast, ist definitiv falsch.

Du bekommst vom Arzt 3 Zettel.

1 für dich

1 für den Arbeitgeber

1 für die Krankenkasse.