muss man einen kopierten gesellenbrief beglaubigen lassen?
wenn man sich irgendwo bewerben will, und eine kopie von dem gesellenbrief denen schicken will, muss der dann beglaubigt sein ?
5 Antworten
bei der bewerbung, nein
Bei der Bewerbung muss er nicht beglaubigt werden..
für die Bewerbung selbst muss der Gesellenbrief nicht beglaubigt sein. Wenn Du die Stelle bekommst kann es aber sein, das die Firma dann noch eine beglaubigte Kopie für die Personalakte anfordert. Das ist zum Beispiel im Öffentlichen Dienst so
Heute werden nur noch Kopien verschickt. Erst dann, wenn Du bei der Firma tatsächlich unterschreibst könnte es sein, daß die einen Blick auf die Originale werfen wollen.
Ok, war unklar von mir ausgedrückt.
"Heute werden nur noch unbeglaubigte Kopien verschickt. Erst dann, wenn Du bei der Firma tatsächlich unterschreibst könnte es sein, daß die einen Blick auf die Originale oder notfalls auf eine beglaubigte Kopie werfen wollen."
Nein, wenn es mal anders sein sollte, so gehe zur IHK.
hier geht es nicht um original oder kopie, sondern ob man die kopie dann beglaubigen lassen muss