Muss man bei Rettungsgassen Auffahrten freihalten?
Hallo,
Letztens fuhr ich auf die Autobahn auf und es staute. Das war mir aber erst nicht ersichtlich, dass Stau war, da meine Auffahrt etwas unübersichtlich ist und eine sehr große Lücke war. Als ich am Beschleunigungstreifen auffuhr und ich mit meinen 40km/h auffuhr, kam hinter mir ein LKW am Pannenstreifen angesaust und hätte mich fast abgeschossen.
Wer hätte da bei einem Unfall schuld gehabt?
Für normal kann ich ja nicht damit rechnen, dass jemand am Pannenstreifen über die Beschleunigungspur fährt. Seh ich ja auch für normal nicht.
Und müsste man dann nicht bei Auffahrten bei einer Rettungsgasse freihalten, dass es nicht zu solch einer Situation käme?
Finde dazu im Netz keine eindeutige Antwort.
1 Antwort
Der Standstreifen ist keine Fahrbahn und darf deshalb nicht befahren werden (§2 (1) StVO)