Muss man Anwärterbezüge bei einem dualen Studium z.B. beim Zoll, Polizei oder in der öffentlichen Verwaltung zurückzahlen wenn man sich nach der ausbildung?

1 Antwort

Das ist eine Entscheidung, die die entsprechende Behörde trifft

bezahlte Ausbildung mitnehmen und dann woanders hin "verschwinden", heißt im Regelfall Ausbildungskosten erstatten

wenn man Glück hat findet man in der freien Wirtschaft einen Betrieb der das bezahlt

im Übrigen sind die Ausbildungen sehr unterschiedlich und ein 1 zu 1 Wechsel von Zoll - Polizei - sonstige öffentliche Verwaltung ist nicht so einfach möglich