Muss man als Mieter noch zahlen wenn man vor der Kündigunsfrist auszieht?

4 Antworten

wir haben eine Kündigungfrist von 9 Monaten

falsch - für den Mieter selbst gilt immer eine 3-monatige Kündigungsfrist - hier hat Euch der Vermieter wegen Eigenbedarfs mit 9-monatiger Frist gekündigt, an welcher er als Vermieter wegen langjähriger Mietdauer - länger als 8 Jahre gebunden ist. Ihr hingegen könnt mit 3-monatiger Frist kündigen.

Ansonsten gilt - vor Ablauf der Kündigungsfrist darf der Vermieter, selbst bei leerstehender Wohnung, keine Sanierungsarbeiten durchführen (lassen), es sei denn er entlässt den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag.

Schlußendlich ... Miete incl. Nebenkosten sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen. Auch der Stromvertrag kann erst zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden.

Die verlängerte Kündigungsfrist für langjährige Mieter gilt nur einseitig für den Vermieter. Als Mieter kann man jederzeit mit des gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

BGB § 573cFristen der ordentlichen Kündigung

(1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Wenn du also vorher kündigen möchtest kannst du das auch bei laufender Kündigung machen, aber nicht fristlos, sobald du eine Wohnung gefunden hast.

Möglich ist aber immer eine Aufhebung zum beliebigen Termin wenn der Vermieter zustimmt.

Ihr könnt vorher auszuehen, klar!

Bis zum Kündigungstermin bleibt ihr dennoch Mieter und zahlt.

Vorher muss der Vermieter keine Übergabe machen und von euch auch nicht die Schlüssel abnehmen.

Möchte der Vermieter sanieren, dann sollte man als Mieter verhandeln. Stimmt der Vermieter zu, dass er euch früher rauslässt, damit dieser keine Zeit verliert und sanieren kann, dann zahlt ihr auch keine Miete mehr.

Aber lasst euch das schriftlich geben bzw. sollte das auf dem Übergabeprotokoll festgehalten werden!


Connie434 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 19:09

In der Kündigung steht das wir einen Termin mit dem Vermieter machen sollen wo wir die schlüsselüberhabe machen sollen. Muss man dann trotzdem noch Zahlen bis zur Kündigungsfrist?

Ja muss man!