Muss ich zur Arbeit?
Hey kurze Frage ich arbeite in einer Bäckerei mit Lebensmitteln und habe Durchfall, ich wollte mich jetzt für morgen krankmelden und meine Chefin sagt nein ich darf nicht krank sein, es wird andere Konsequenzen geben wenn ich krank bin, meine Angst ist nur dass es eine Strafe gibt wenn ich da bin da in meiner gesundheitsbelehrung gesagt wurde ich darf mit ansteckenden Krankheiten nicht arbeiten, meine andere Angst ist dass ich eine Kündigung bekomme, danke
4 Antworten
Die Chefin darf eine AU nicht ablehnen und allein aufgrund einer AU kann man auch nicht gekündigt werden.
Aber..
1. solltest du in der Probezeit sein, dann wäre eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.
2. Ähnlich einfach ist es im Kleinbetrieb.
Jemanden mit Durchfall im Bereich von Lebensmitteln arbeiten zu lassen, halte ich aber ebenfalls für sehr fragwürdig. Bei uns auf der Arbeit (arbeite in einer Klinik) wird man bei den kleinsten Anzeichen einer potentiell infektiösen Krankheit nach Hause geschickt (und ich sitze nur im Büro)
Achso...Hinweis zu 1 und 2. Das gilt für Dt.
In anderen Ländern weiß ich es nicht.
Bei Krankschreibung oder sogar Attest kann man doch gar nix machen.
Das Attest kann sie nicht "ablehnen". Sie kann dir bei wiederholtem mal ordentlich kündigen mit den ganz normalen Fristen und dann haste mehr als genug Zeit dir was gescheites zu suchen.
Krank = krank.
Ein Arbeitgeber darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht einfach ablehnen. Gemäß § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) muss der Arbeitnehmer die AU unverzüglich vorlegen. Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, um die AU überprüfen zu lassen. Dies ist in § 275 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) geregelt. Eine Ablehnung der AU ohne Prüfung durch den MDK ist nicht zulässig.
Ja meine Chefin meinte sie will dieses Attest ablehnen und dass ich trotzdem zur Arbeit muss