Muss ich zur Arbeit?

4 Antworten

Die Chefin darf eine AU nicht ablehnen und allein aufgrund einer AU kann man auch nicht gekündigt werden.

Aber..

1. solltest du in der Probezeit sein, dann wäre eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.

2. Ähnlich einfach ist es im Kleinbetrieb.

Jemanden mit Durchfall im Bereich von Lebensmitteln arbeiten zu lassen, halte ich aber ebenfalls für sehr fragwürdig. Bei uns auf der Arbeit (arbeite in einer Klinik) wird man bei den kleinsten Anzeichen einer potentiell infektiösen Krankheit nach Hause geschickt (und ich sitze nur im Büro)

Achso...Hinweis zu 1 und 2. Das gilt für Dt.

In anderen Ländern weiß ich es nicht.

Bei Krankschreibung oder sogar Attest kann man doch gar nix machen.


79Justxn 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 19:17

Ja meine Chefin meinte sie will dieses Attest ablehnen und dass ich trotzdem zur Arbeit muss

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notGambo  07.08.2024, 19:17
@79Justxn

Dann ist deine Chefin dumm. geh nicht und wenn du gekündigt wirst, sei froh.

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79Justxn 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 19:18
@notGambo

Problem ist dass ich Miete zahlen muss

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edgar1279  07.08.2024, 19:20
@79Justxn

In einer Bäckerei bekommst du woanders auch schnell einen Job.

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LizenzfireArtZ  07.08.2024, 19:22
@79Justxn

Das Attest kann sie nicht "ablehnen". Sie kann dir bei wiederholtem mal ordentlich kündigen mit den ganz normalen Fristen und dann haste mehr als genug Zeit dir was gescheites zu suchen.

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Krank = krank.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ein Arbeitgeber darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht einfach ablehnen. Gemäß § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) muss der Arbeitnehmer die AU unverzüglich vorlegen. Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, um die AU überprüfen zu lassen. Dies ist in § 275 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) geregelt. Eine Ablehnung der AU ohne Prüfung durch den MDK ist nicht zulässig.

Woher ich das weiß:Recherche