Muss ich trotz wiederholen noch zur Schule gehen?

4 Antworten

Ich muss ja doch ein bisschen über die Oberlehrer mit der "SCHULPFLICHT" schmunzeln.

Wenn ich als Fußgänger 5 Minuten an einer roten Ampel stehe und rechts wie links 300 Meter die Straße einsehen kann darf ich zwar regulär immer noch nicht über die Gasse gehen, werde es jedoch sehenden Auges tun wenn kein Auto kommt.Was ich damit sagen will ist, das es immer Theorie und Praxis gibt und sich -nachvollziehbarer Weise- nur die wenigsten in jedem Detail nach dem "Buchstaben des Gesetzes" 100% an alle Vorgaben halten.

Ich selbst war damals zu meiner Schulzeit -die nun auch schon ein paar Jahre zurück liegt- ebenfalls aufgrund ähnlicher Probleme mal 1 komplettes Jahr (goßteils ohne Krankschreibung) aus der Schule und habe anschließend wiederholt. 

Während dieser Zeit wurde zwar seitens der Schule hin und wieder auf den Busch geklopft von wegen Schulfplicht und Anzeige, erfolgt ist jedoch nie etwas.Ob es nun daran lag, das mein damals bereits langjähriger Allgemeinarzt mir hin und wieder mal einen gelben Schein ausstellte um die Maschinerie aufzuhalten/ den Counter zu reseten, oder die Schulleitung ihrerseits der Meldepflicht bei der Schulbehörde nicht nachkam vermag ich allerdings nicht zu sagen.

Fakt ist jedoch das -wie so oft- auch hier das meiste nicht so heiß gegessen wie gekocht wird und die Mühlen der Justiz und Behörden bekanntlich eher langsam mahlen.

Davon ab wundert mich allerdings, dass der Therapeut Dich da nicht raus nimmt. Ich hatte damals keinen (..dauerhaften) und ebenfalls war die Situation der Anerkennung solcher Problemchen noch deutlich schlechter als heute.

Du hast ja bereits die Fachoberschulreife (FOR) erworben nehme ich an. Wahrscheinlich mit Qualifikation (FORQ) zum Besuch der Oberstufe.  Demnach besteht keine Schulpflicht mehr.


polarbaer64  29.02.2016, 10:19

10 Jahre Vollzeitschulpflicht (bei G8-Gymnasien 9 Jahre), danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird (§§ 37, 38 SchulG NRW)

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)

Keine Schulpflicht nur, wenn er/sie 18 ist.

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doesanybodyknow  29.02.2016, 10:22
@polarbaer64

Im 12. Jahrgang, kann man davon ausgehen, dass sowohl die 10 Jahre absolviert sind, als auch ein Alter von 18 Jahren erreicht ist.

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polarbaer64  29.02.2016, 10:25
@doesanybodyknow

Sollte man, aber das Alter von 18 ist schlussendlich maßgebend. Nicht jeder ist mit dem Abitur gleichzeitig volljährig. Mein Sohn macht jetzt in BW das G8-Abitur und in seiner Klasse beenden einige das Jahr noch mit 17, weil sie vorzeitig mit 5 Jahren eingeschult worden sind.

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Naja, wenn deine Krankheit mit der Schule zusammenhängt, dann hast du sicherlich ein Attest.

Nur wenn du wiederholst, dann ist es sinnvoll den Stoff schon mal gehört zu haben und gemacht zu haben. Ausserdem wie soll das gehen, ist deine Krankheit nach dem Sommerferien dann einfach weg?



Glad0ffel 
Fragesteller
 29.02.2016, 10:07

Ein Attest bekomme ich nicht. Psychische Krankheiten sind anscheinend kein Grund für ein Attest. Und nein word sie nicht sein aber ich bin in Therapie weshalb es hoffentlich bald besser wird

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PeaceLoveVegan  29.02.2016, 10:08
@Glad0ffel

Du bsit in Therapie, also hast du einen therapeuten der dich krank schreiben kann, wenn er der Meinung ist, dass es angebracht ist.

Und wie gesagt, es macht es nicht besser, wenn du jetzt zu Hause rumsitzt und ein Jahr nicht in der Schule warst....da ist auch der alte Stoff nicht mehr so im Kopf...

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Wie bitte? Wenn du nicht 18 bist, hast du eine Schulpflicht und MUSST zur Schule, außer, du wärst noch krank geschrieben... .

In so einem Fall wird man dann normale Weise in die Stufe darunter eingeordnet und macht mit der Klasse drunter das Schuljahr zu Ende.

Was ist Q1? In BW gibt es G8 (8jähriges Gymnasium), da wäre die 12.Klasse Jahrgangsstufe 2 und somit der Abiturjahrgang. Gibt es bei euch 12 oder 13 Schuljahre (G9)? In BW ist es nämlich leider so, wenn man das 12. Schuljahr versemmelt (das ist ja aber was anderes, wie wenn man krank ist), muss man das 11. + das 12. Schuljahr nochmal machen, da die letzten beiden Jahre 4 Abitursemester sind, die zusammen gehören. 

Mit Bestehen der 11.Klasse sollte man doch auch bei euch die Fachhochschulreife haben, oder nicht?

Also entweder musst du dich jetzt (wenn du nicht 18 bist) bis zum Sommer krank schreiben lassen, oder wenn du 18 bist, nimmst du dir eine Auszeit und bewirbst dich vielleicht für den Sommer für einen FH-Studiengang?

Du hast sicher auch Eltern, mit denen du das durchsprechen kannst. Alles Gute!


polarbaer64  01.03.2016, 10:15

Schon interessant, wer da immer feige Negativbewertungen gibt, ohne zu kommentieren warum? Kann derjenige sich bitte mal zu Wort melden, was ihn an der Antwort stört? Wird Zeit, dass der Support die Negativbewertungen namentlich in die Mitteilungen bringt!

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