Muss ich Rundfunkgebühren zahlen?

4 Antworten

Unter 25 Jahren würde die Befreiung auch für dich gelten, selbst wenn Du schon 25 oder älter wärst, hättest Du mit Anspruch auf Bafög - also wenn Du es bekommst Anspruch dich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags auf Antrag befreien zu lassen.

Musst das ganze dem Rundfunkservice nur entsprechend durch eine Kopie des Bewilligungsbescheides deines Vaters und der Bewilligung deines Bafög - nachweisen.

Wenn dein Vater Sozialhilfe bekommt, wird der Rundfunkbeitrag nicht vom Sozialamt für ihn gezahlt. Er muss vielmehr mit der entsprechenden Bestätigung einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice stellen. Erst wenn er den Befreiungsbescheid von dort erhalten hat, ist er befreit.

Wäre er befreit, so wärst du als Mitbewohner in der Wohnung unter 25 Jahren von seiner Befreiung mitumfasst. Du müsstest in diesem Fall dem Beitragsservice den Namen deines Vaters und seine Beitragsnummer mitteilen.

Wenn du BAföG bezieht, kannst du dich normalerweise ebenfalls auf Antrag befreien lassen. Das gilt aber nur für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst dich von den Gebühren befreien lassen, das passiert aber nicht automatisch sondern muss beantragt werden.

Teile dem Rundfunkgebührenervice (GEZ gibt es nicht mehr), die Teilnehmernummer des Vaters mit.

Das sollte bereits ausreichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.