Muss ich nochmalbezahlen?

4 Antworten

Wenn Du einen Festpreis vereinbart hast, dann könntest Du den Tätowierer sogar verklagen, sollte er sich erlauben für seine "Terminüberschreitung" auch noch Geld zu verlangen.


Clabautermann  08.11.2022, 10:21

Die Terminüberschreitung entstand nicht durch den Tätowierer.

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hoermirzu  08.11.2022, 10:50
@Clabautermann

Sondern weil die Farbe nicht rechtzeitig trocken war? Wenn er meint, Dein Tattoo in zwei Sitzungen fertigstellen zu können, dürfte eine dritte nicht notwendig sein.

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hoermirzu  08.11.2022, 13:20
@Clabautermann

Wenn Du immer nur irgendwelche Fetzchen, die Du nach jeder Antwort relativierst, darfst Du nicht erwarten, dass Du eine sinnvolle Antwort mit der Du auch etwas anfangen kannst.

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Du hast dich doch auch nicht an die Vereinbarung gehalten.

Jetzt müßt ihr schauen und verhandeln wieviel du für die dritte Sitzung zahlen sollst.
Das Angebot des Künstlers ist 850€ 🤣

Edit: Warum habt ihr am Sonntag nicht weiter gemacht ?


Clabautermann  08.11.2022, 10:20

Weil er die Schmerzen nicht mehr ausgehalten hat.

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csor77  08.11.2022, 10:41
@Clabautermann

Das er die aktuelle Sitzung abgebrochen hat, habe ich verstanden.
Es wird nur nicht klar ob er schon am ersten Tag gegen 17 Uhr (von geplanten 19:30 Uhr) abgebrochen hat, oder am zweiten.

Da noch so viel fehlt, würde ich eher vom ersten Tag ausgehen und nach einer Nacht drüber schlafen, hätte man vielleicht am zweiten Tag weitermachen können... stundenweise(?).

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Klar. Du hast einfach aufgegeben.


MSch1970 
Beitragsersteller
 08.11.2022, 12:18

Aufgegeben? Nach zwei Tagen über 8 Stunden?

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Gute Frage.

Das wird wohl davon abhängen, was ursächlich für den Folgetermin ist.

Grundsätzlich hast du ja eine Leistung zum Festpreis vereinbart. Wenn die gewöhnlich in einer Sitzung statt finden kann, und die die Ursache für einen zweiten Termin bist, wirst du zumindest anteilig auch die Kosten dafür zahlen müssen.

50% als Aufpreis zur ursprünglich vereinbarten Leistung halte ich aber für völlig unangemessen.

Solltest du einen Vertrag mit den Reglungen haben, dann hast du vor Gericht gute Chancen das zumindest die 850 Euro deutlich abgesenkt werden. Vielleicht auf die zusätzlichen Kosten, wie Anfahrt etc. bzw. auf gar keine Zusatzkosten da im Festpreis enthalten.

Hast du keinen Vertrag, dann hast du wohl Pech gehabt.