Muss ich mit einer Rechnung für den Krankenwagen rechnen?

2 Antworten

Wenn kein Transport stattgefunden hat, dann kann auch nicht's abgerechnet werden, da der Rettungsdienst nach §60 5. Sozialgesetzbuch (SGB) lediglich eine Transportdienstleistung erbringt. Eine medizinische Untersuchung und Behandlung, die durch nichtärztliches Rettungsfachpersonal erbracht worden ist, kann gegenwärtig nicht abgerechnet werden. Es sind also offiziell keine Kosten entstanden, wodurch diese weder mit der Krankenversicherung noch mit dir abgerechnet werden können. Du musst also keine Angst vor einer Rechnung haben, solange kein Notarzt anwesend gewesen ist, dieser kann seine ärztlichen Maßnahmen durchaus abrechnen.

Diese sozialrechtliche Situation, ändert sich aber in Zukunft eventuell, dann kann auch die Leistung von nichtärztlichem Rettungsfachpersonal abgerechnet werden und dass ist insbesondere aufgrund des neueren Berufsbildes "Notfallsanitäter*in" mit mehr Kompetenzen auch richtig so.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Nein, du musst nichts bezahlen.

Im Rettungsdienst werden lediglich Transportfahrten abgerechnet, welche offensichtlich in dem Fall nicht zu Stande kam.

Einsätze müssen ggf. selbst bezahlt werden, wenn mutwillig ein RTW gerufen wird, der nicht benötigt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung