Muss ich mich arbeitslos melden, wenn ich zusätzlich selbstständig bin?

3 Antworten

Wenn Du einen möglichen erworbenen Anspruch nicht braust, dann musst Du dich auch nicht arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden und einen Antrag auf ALG - 1 stellen.

Du müsstest erst einmal die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt haben, also innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dann hättest Du dir einen Anspruch von 12 Monaten erworben.

Hast Du dich nicht min. 3 Monate vor Ablauf deines Vertrages arbeitssuchend gemeldet, würde im Regelfall schon einmal eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von 1 Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung drohen.

Außerdem musst Du dem Arbeitsmarkt dann zur Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen und das für min. 15 Stunden in der Woche.

Darfst auch nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten, egal ob angestellt oder selbständig, sonst gilt man nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch würde ruhen.

Im Regelfall darf man dann neben dem ALG - 1 in unter 15 Stunden die Woche ohne Anrechnung auf die Leistungen im Monat bis zu 165 Euro Netto verdienen, der Rest würde von den Leistungen abgezogen.

Eine Ausnahme gibt es dann, wenn man innerhalb von 18 Monaten das Nebeneinkommen min.schon 12 Monate hat, dann würde aus dem Einkommen der letzten 12 Monate ein Durchschnitt ermittelt und den dürfte man dann auch im Leistungsbezug in unter 15 Stunden die Woche weiterhin ohne Anrechnung verdienen.


Maiie30 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 07:30

Danke für die ausführliche Antwort.(:

Ja, ich hätte Anspruch darauf, aber ich möchte keinesfalls wieder in dieses Hamsterrad vom Arbeitsamt kommen. Vor einigen Jahren war ich schon einmal richtig arbeitslos gewesen. Damals wurde ich gezwungen jobs anzunehmen, die mich persönlich einfach grausam waren. Darunter habe ich psychisch ziemlich gelitten und mich dann deswegen selbstständig gemacht, damit ich nichts mehr mit dem Amt zutun haben muss.

Meine Selbstständigkeit kann ich soviele Stunden die Woche ausführen wie ich möchte. So wie es eben bei einer selbstständig ist. Da ich eben jetzt nebenbei in teilzeit angestellt war, habe ich natürlich in meiner selbstständigkeit weniger gearbeitet. Was ich aber jetzt danach wieder erhöhe.

Deswegen meine Frage, ob ich trotzdem gezwungen wäre mich zu melden oder eben nicht.(:

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isomatte  12.08.2024, 07:38
@Maiie30

Wenn Du auf das Geld nicht angewiesen bist und mit dem Beitrag für die Kranken und Pflegeversicherung dann alles läuft, musst Du dich natürlich nicht melden.

Dir entgeht dann allerdings auch der Beitrag für die Rentenversicherung, die von der Agentur für Arbeit im Leistungsbezug gezahlt würde, deine Beiträge an die Krankenkasse natürlich auch.

Aber wie schon erklärt, wenn Du 15 oder mehr Stunden in der Woche arbeiten würdest, hättest Du eh keinen Anspruch auf ALG - 1, weil man nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten darf.

Bitteschön

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Unter den beschriebenen Umständen ist eine Arbeitslosmeldung meiner Meinung nach nicht erforderlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn du kein Geld willst musst du dich nie Arbeitslos melden. Weil alles was sie tun können wäre dir die Leistungen zu streichen. Die du ja aber nicht willst.

Je nach deinen Einnahmen der Selbstständigkeit würdest du aber möglicherweise sowieso nichts bekommen.

Probieren könntest du es natürlich.