Muss ich für mein Kind zahlen, obwohl ich wollte, dass sie abtreibt?

11 Antworten

Ja, du musst zahlen. Das gilt erst mal grundsätzlich. Ist natürlich traurig, aber es muss sein.

Es gibt nur zwei Wege rauszukommen.

  1. Wer weiß, mit wie vielen anderen die Frau noch geschlafen hat. Es einfach zu behaupten, du wärst der Vater, macht dich noch nicht zum Vater. Du kannst also noch einen Test machen lassen, um herauszufinden, ob es tatsächlich so ist. Bist du es nicht, hat sich die Sache erledigt und sie kann anschließend nicht mehr mit Forderungen an dich kommen.
  2. Wenn die Frau mit dir schlafen will und du weigerst dich explizit dagegen und sie macht trotzdem weiter, hat sie dich vergewaltigt (ja, das gibt es auch so rum). Das bedeutet, sie hat eine Zwangslage ausgenutzt und sexuelle Handlungen entgegen deinem Willen an dir verübt. Wenn sie dadurch schwanger ist, kannst du ebenfalls ihre Forderung zurückweisen und Regress einfordern.

Eine dritte Möglichkeit, aus diesen Sachen rauszukommen, ist mir nicht bekannt. Wenn du also wirklich der Vater bist und die Frau keine Zwangslage ausgenutzt hat, hast du auch den Unterhalt für das Kind zu zahlen.


Nazgul89  26.11.2021, 23:07

Das ist traurig?

Sorry wer Sex hat muss damit rechnen und natürlich müssen BEIDE das Kind unterhalten, es sind beide Eltern.

Oder findest du es ist nur Sache der Frau?

Sind wir noch im Mittelalter, Männer endlos verantwortungslos?

Übriges ist es keine Vergewaltigung Punkt 2. Erstens hat er eine Erektion und zweitens sind Männer stärker, können also Frauen problemlos weg schubsen. Ausnahme es besteht ein Machtgefälle, die Frau ist physisch stärker oder etwas ähnliches.

Nazgul89  26.11.2021, 23:09
@rallerapper799

Tönt halt danach, beruhigt mich aber. Denn eine ungewollte Schwangerschaft ist für eine Frau deutlich schlimmer.

Nazgul89  26.11.2021, 23:11
@rallerapper799

Bei einer aufgedrückten Schwangerschaft bin ich nicht sicher wie das ausschaut- also durch nachweislichen Spermaklau /Betrug quasi. Besser man lässt es nicht soweit kommen, wen man unter keinen Umständen Kinder will.

rallerapper799  26.11.2021, 23:13
@Nazgul89

Tja. Nur dürfen Frauen ja angeblich legal betrügen. Schließlich ist es ja ständig ihre Entscheidung Kinder haben zu wollen. Anschließend dürfen sie dem Mann den Zugang zu Kindern "straffrei" verbieten und der Mann muss so oder so blechen, um den Unterhalt aufzubringen.

Nazgul89  26.11.2021, 23:19
@rallerapper799

Hör auf zu Schwurbeln. Eine Schwangerschaft wie auch Abbruch derselben ist für Frauen nicht ohne. Und der Entscheid für das Kind ist mit hohen Kosten aufwand und Einschränkungen verbunden, während sehr viele Männer kaum wenig dazu beitragen. Sind wir ehrlich, das bischen unterhalt ist nichts im Vergleich zu dem, was die betreuende Person an Zeit, Geld, Energie investiert- meist Frauen.

Die Frau kann nicht straffrei den Vater von der Betreuung abhalten, ausser es gibt sehr schwerwiegende Gründe.

Und Drittens natürlich müssen beide Unterhalt bezahlen, immerhin haben beide die Verantwortung und Nachwuchs.

Selbst wenn Vater das Kind nicht sieht, wieso immer, konnte er sich fortpflanzen, das ist mehr als einige andere haben.

Und wenn das auf keinen Fall wollte, dann hätte er auf entsprechenden Schutz zurückgreifen müssen. Wer Sex hat muss immer mit einem Unfall rechnen.

rallerapper799  26.11.2021, 23:20
@Nazgul89
Die Frau kann nicht straffrei den Vater von der Betreuung abhalten, ausser es gibt sehr schwerwiegende Gründe.

Wer bestraft denn die Frauen ehrlich, wenn sie dies machen?

Natürlich musst du zahlen.

Die Schwangerschaft ist etwas, woran ihr beide Schuld habt, also tragt ihr beide auch die Verantwortung dafür.

Eine Abtreibung ist im Prinzip nichts weiter als ein Gefallen, den dir die Frau tut, ein Anrecht hast du darauf nicht. Schließlich ist es die Frau, die mit den Konsequenzen klar kommen muss, wenn sie ungewollt abtreiben muss. Unter Umständen hat sie ein Leben damit zu kämpfen, während du fröhlich dein Leben weiterlebst.

Bekommt sie das Kind, musst du nur Unterhalt zahlen und kannst ansonsten das Leben weiterführen wie du willst. Die Frau hat die gleichen finanziellen Aufwendungen, plus ihr Leben wie sie es kannte, ist vorbei.

Du hättest so oder so das leichtere Los gezogen

Du musst zahlen wenn du der bestätigte Vater bist. Also vaterschaftstest und dann schauen.

Du bist der Vater und hättest Teil an der Entstehung des Kindes also musst du zahlen. Zu einer Schwangerschaft gehören immer 2. Klar wäre es sehr unmoralisch von der Frau zu behaupten sie nimmt die Pille obwohl sie das nichg tut allerdings ist es heutiger das es Einnahme fehler gibt vielleicht sogar unbemerkt und zu einer Schwangerschaft kommt.

Man kann eine Vaterschaft aberkennen lassen. Unter welchen Bedingungen sowas möglich ist und inwieweit man dann zahlen muss weiß ich nicht. Im Fall der Fälle kann da nur ein Anwalt weiterhelfen. Allerdings ist es nunmal dann dein Kind und du solltest did Verantwortung übernehmen alles andere wäre verantwortunglos.

Dann soll er sich einen Knoten rein machen, oder lernen gescheit zu verhüten.

Wollen kann man bekanntlich viel allerdings ist es die Entscheidung der werdenden Mutter, du musst dann halt genauso deinen Beitrag leisten und das ist in Form von Kindesunterhalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter Gans seit 13 Jahren

Also in D, wo die Gesetzeslage meist ähnlich wie in Ö ist gilt folgendes:

  • Abtreibungen bezahlt die Krankenkasse der Frau. Ist somit für Mann/Frau kostenlos
  • Keiner kann die Frau dazu zwingen anzutreiben
  • Die einzige Chance für ein Kind nicht zahlen zu müssen, falls man nachweislich der Vater ist, ist das die Frau jemand anderen heiratet und/oder ein anderer das Kind dann zusätzlich noch adoptiert. Dann entfällt oder verringert sich der Anteil an Unterhalt den man leisten muss

Grundsätzlich ist aber zu raten es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und falls es nun doch passiert ist der Frau klar zu machen, dass es nicht in ihrem oder dem Interesse des Kindes sein kann ohne Vater aufzuwachsen.

Aber am besten immer selbst noch verhüten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung