Muss ich eine Forderung zahlen von der ich nichts wusste?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich sind mit dem Kindesunterhalt nicht Kinderbetreungskosten abgegolten, wenn diese EUR 50/monatlich übersteigen. D.h. eine "ich habe ja Unterhalt gezahlt und deswegen muss ich nichts anderes Zahlen Logik gibt es nicht" .

Von daher ist es ersteinmal rechtens, wenn die Stadt nun von Dir Geld haben möchte, wenn Deine Ex nicht zahlt/gezahlt hat, da Du eben als Elternteil Gebührenpflichtig bist, wenn der "andere" nicht seiner Zahlungspflicht nachkommt.

Für den Mehrbedarf , also was über die EUR 50/monatlich hinausgeht, müssen beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufkommen .

D.h. verdienst Du mehr wie Deine Ex , wirst Du auch anteilmäßig mehr zahlen müssen. Da Deine Ex jedoch finanziell nicht zuverlässig ist, würde ich empfehlen, Dich anwaltlich beraten zu lassen . ich rede hier nicht darüber einen Prozess zu führen, aber ggf. Ihre Leistungsfähigkeit feststellen zu lassen und dann ggf. ein Schreiben aufsetzen zu lassen , das sie monatlich E-Eur zu zahlen hat und Du Y-Eur.

Am besten, Du zahlst dann auch die Kindergartenkosten monatlich und verrechnest einfach "Ihren" Anteil mit Ihren Kindergartenkostensatz, den sie zahlen muss.

Ich hoffe, Du verstehst, wie ich das meine.

Dann liegt das Thema in Deiner Hand und es gibt keine bösen Überaschungen mehr.

Ich würde das Geld -an Deiner Stelle - nun zahlen und mit Ihr eine Regelung treffen , das Du den Kindesunterhalt entsprechend z.B. für die nächsten 12 Monate leicht reduzierst, damit Du "ihren Anteil" wieder drinne hast.


fellohr989 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 21:20

Das klingt nach einem gerechtfertigten Lösungsansatz. Vielen Dank für die Erklärung.

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Das kommt darauf an, welche Regelung der zu Grunde liegende Vertrag bzw. die Gebührenordnung vorsieht


fellohr989 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 14:36

Wie gesagt die sieht und als Gebührenpflichtige als Gesamteschuldner.

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SaVer79  28.09.2021, 14:37
@fellohr989

Wenn das so geregelt ist, dann kann die Stadt als Träger offene Forderungen auch von dir fordern! Um den Ausgleich zwischen dir und deiner Ex musst du dich dann selbst kümmern

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Was sollte man machen?

Bezahlen, ganz einfach


fellohr989 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 14:33

Sie hat schließlich nicht bezahlt. Wieso sollte ich dann eine so hohe Summe für, auf gut deutsch gesagt, "ihre Dummheit" bezahlen?

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FGO65  28.09.2021, 14:35
@fellohr989

Das musst du mit ihr klären, euer Verhältnis ist der Stadt egal.

Euer Kind hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen, die müsst ihr bezahlen.

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GutenTag2003  28.09.2021, 14:39
@fellohr989

Ihr habt beide nicht gezahlt.

Die Mahngebühren, die sollten sie bei dem holen, an den sie die Mahnung geschickt haben ... außer ihr wohnt beide in der selben Wohnung.

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fellohr989 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 21:16
@GutenTag2003

Ich habe eine Auflistung der Kosten erhalten. Darin sind 9 mal Mahnungsgebühren enthalten.

Klingt wie ein blöder Witz. Leider ist das nicht so.

Keine einzige Mahnung ging in dem Fall an mich. Wenn ich wenigstens eine Mahnung erhalten hätte, hätte ich reagiert und sofort geeignete Maßnahmen ergriffen.

Und nein wir wohnen nicht zusammen und waren auch niemals an ein und derselben Adresse gemeldet.

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Hast du dort schon mal angerufen und deine Sicht geschildert? Mit deiner Ex gesprochen?


fellohr989 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 14:34

Ja die ex sagte sie hätte bezahlt. Die Stadt sagt es wäre noch offen. Und das meine ex dort ebenfalls angerufen hätte und gesagt hat sie holt sich die Hälfte von mir durch einen Anwalt wieder.

Jefoch kann das ja nicht rechtens sein.

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FGO65  28.09.2021, 14:38
@fellohr989

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