Muss ich die Selbstauskunft wahrheitsgemäß beantworten?

1 Antwort

Nein, musst Du nicht. Die Betonung liegt hier auf "wahrheitsgemäß".

Alle Fragen, die unzulässig sind, kann man auch neben der Wahrheit beantworten. Nur Fragen, die erlaubt sind, muss man auch wahrheitsgemäß beantworten.

Eine falsche, aber plausible Antwort auf eine unzulässige Frage dürfte der Bewerbung weniger schaden, als eine ganz verweigerte Antwort.