Muss ich die BvB Maßnahme machen?
Ich bin 17 werde in 3 Monaten 18 und wohne in Nrw. Das Arbeitsamt hat mich jz in eine BvB maßnahme reingesteckt da ich keine Ausbildung gefunden habe. Meine Frage : kann ich diese BvB Maßnahme ablehnen und selber Praktika bzw. eine Ausbildung suchen oder muss ich dort hin?
4 Antworten
Du bist bis zum Ende des Schuljahres in dem du 18 Jahre alt wirst schulpflichtig. Du kannst in die BvB Maßnahme gehen oder einen Platz auf einer Berufsschule finden. Aber einfach nur Ausbildungssuche und Praktika geht nicht.
Wenn du keine Leistungen beanspruchst, brauchst du ab 18 Jahren nicht mehr dahin.
Du hast deine Schulpflicht noch nicht erfüllt, deshalb hast du die Pflicht das zu tun!
du kannst sie ablehnen, wovon zahlst du allerdings miete, strom, lebensmittel?
Ja musst Du, ausser du findest eine Berufsschule, die Dich aufnimmt, denn Du bist nach wie vor schulpflichtig :
10 Jahre Vollzeitschulpflicht (bei G8-Gymnasien 9 Jahre), danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird (§§ 37, 38 SchulG NRW)
Außer du findest umgehend ein FSJ - "Maßnahme".